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Auszug - Herstellung eines Radweges bzw. eines kombinierten Geh- und Radweges auf der Brücke über die BAB 7 (Kreisstraße 24 - Verbindung Ellerau bis zur Landesstraße Kadener Chaussee)  

 
 
75. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.4
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 14.05.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
DrS/2013/052 Herstellung eines Radweges bzw. eines kombinierten Geh- und Radweges auf der Brücke über die BAB 7 (Kreisstraße 24 - Verbindung Ellerau bis zur Landesstraße Kadener Chaussee)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Wolf, Thorsten
Federführend:FB Umwelt, Planen, Bauen Bearbeiter/-in: Marx, Constanze
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende verweist auf die Beschlüsse des WRI-Ausschusses und des UNK-Ausschusses. Frau Lessing beantragt, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen, dass für den Fall, dass die Kommunen sich nicht mit 2/3 an den tatsächlichen Kosten beteiligen wollen, eine vorgerichtete Fuß- und Radwegestatik mitberechnet werde. Der Ausschuss erklärt, dass dazu die dafür nötigen Kosten ermittelt werden müssten. Die Verwaltung wird zur Kreistagssitzung eine entsprechende Kostenschätzung vorlegen.

Herr Mohr spricht sich dafür aus, der Empfehlung des UNK-Ausschuss zu folgen, dabei aber den ersten Absatz zu streichen.

Anschließend stellt der Vorsitzende zunächst den Antrag von Frau Lessing zur Abstimmung.

 

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt:

 

Unter Berücksichtigung der Resolutionen der Gemeinden Alveslohe, Ellerau und Henstedt-Ulzburg und der Empfehlung des Radverkehrskonzeptes auch Brücken mit einem Radweg zu versehen, selbst wenn das Radverkehrskonzept für den einzelnen Bereich keine Netzfunktion aufweist, ist der Kreis gleichwohl bereit, eine Erweiterung des Brückenbauwerks für einen zusätzlichen Geh- und Radweg durch den Bund bzw. dessen Vorhabenträger durchführen zu lassen, wenn

 

  1. die Gemeinden sich zu 2/3 an den tatsächlichen Kosten sowie
  2. ebenfalls zu 2/3 an den tatsächlichen Kosten des weiteren Radwegebaus zwischen der OD-Grenze Ellerau und der Kadener Chaussee (L-75) finanziell beteiligen.

 

Für den Fall, dass die Kommunen sich nicht mit 2/3 an den tatsächlichen Kosten beteiligen, wird eine vorgerichtete Fuß- und Radwegestatik mitberechnet.

 

Abstimmungsergebnis:

abgelehnt

Zustimmung: 4Ablehnung: 7Enthaltung: -

 

Danach stellt der Vorsitzende die Empfehlung des UNK-Ausschusses ohne den ersten Absatz zur Abstimmung.

 

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt:

 

Unter Berücksichtigung der Resolutionen der Gemeinden Alveslohe, Ellerau und Henstedt-Ulzburg und der Empfehlung des Radverkehrskonzeptes auch Brücken mit einem Radweg zu versehen, selbst wenn das Radverkehrskonzept für den einzelnen Bereich keine Netzfunktion aufweist, ist der Kreis gleichwohl bereit, eine Erweiterung des Brückenbauwerks für einen zusätzlichen Geh- und Radweg durch den Bund bzw. dessen Vorhabenträger durchführen zu lassen, wenn

 

  1. die Gemeinden sich zu 2/3 an den tatsächlichen Kosten sowie
  2. ebenfalls zu 2/3 an den tatsächlichen Kosten des weiteren Radwegebaus zwischen der OD-Grenze Ellerau und der Kadener Chaussee (L-75) finanziell beteiligen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 7Ablehnung: -Enthaltung: 4