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Auszug - Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege ab 01.08.2013 für ein- und zweijährige Kinder; Anpassung der Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege  

 
 
75. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.8
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 14.05.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
DrS/2013/054 Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege ab 01.08.2013 für ein- und zweijährige Kinder; Anpassung der Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Schernau, Klaus
Federführend:Kita, Jugend, Schule, Kultur Bearbeiter/-in: Schernau, Klaus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Dr. Hoffmann erläutert auf Nachfrage von Herrn Dieck, dass es sich bei dem Betrag von 2,20 Euro um eine Berechnungsgrundlage zur Gleichbehandlung handle. Danach stimmt der Ausschuss über die Vorlage ab.

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt die Anpassung der Richtlinie zur Förderung von Kindern in Tagespflege im Rahmen des Anspruchs auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege ab 01.08.2013 für ein- und zweijährige Kinder. Gleichzeitig wird als Bemessungsgrundlage für den Kostenbeitrag der Personensorgeberechtigten ein Entgelt i.H.v. 2,20 EUR je Betreuungsstunde und Kind festgelegt. Die Förderung der Kindertagespflege wird in Form von monatlichen Pauschalen erfolgen.

Der Kreistag genehmigt die überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 90.000 Euro.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 11Ablehnung: -Enthaltung: -