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Auszug - Auswertung des Berichts aus dem Unterausschuss zum Segeberger Kinderschutzfall  

 
 
35. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 6
Gremium: Kreistag des Kreises Segeberg Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 16.05.2013 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Busch (SPD) als Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses dankt zunächst allen Beteiligten für die gute Zusammenarbeit. Ziel der Arbeit des Unterausschusses sei es gewesen, retrospektiv Mängel zu erkennen und daraus Hinweise und Vorgaben für die zukünftige Arbeit zu entwickeln, um derartige Fehler zu vermeiden. Der Bericht des Unterausschusses dazu liegt allen Beteiligten und der Verwaltung vor.

Der Unterausschuss habe zehnmal getagt und dabei den Sachverhalt über die Inhalte des Gutachtens von Herrn Prof. Dr. Wolff hinaus ermittelt. Mit Bedauern habe der Unterausschuss feststellen müssen, dass nicht alle Kinder der Familie rechtzeitig geschützt werden konnten. Die Ursache dafür liege nicht im Verschulden einzelner Mitarbeiter des Jugendamtes oder der beteiligten Träger, sondern im Wesentlichen darin, dass die familiengerichtlichen Instanzen, das Jugendamt und der beauftragte Träger nicht Hand in Hand, sondern aus unterschiedlichen Perspektiven gearbeitet haben. Die klientenbezogene Arbeit des allgemeinen sozialen Dienstes müsse zukünftig aus dem Doppelfokus auf die Lebenssituation der Eltern und auf den Schutz der Kinder erfolgen.

Das Jugendamt werde entsprechend den Empfehlungen des Unterausschusses mit einem Fortbildungsprogramm und zusätzlichen Stellen gestärkt.

Abschließend verweist er auf das Fazit, welches im Bericht des Unterausschusses wiedergegeben ist.

 

Der Kreispräsident dankt dem Unterausschuss für die geleistete Arbeit und führt aus, dass aus diesem Fall gute Konsequenzen gezogen worden seien. Er verweist auf den von ihm unterbreiteten Beschlussvorschlag, der den Fraktionsvorsitzenden vorliegt.

 

Herr Wulf (CDU) dankt Herrn Busch für den Bericht über die Arbeit des Unterausschusses und die gute Zusammenarbeit in diesem Gremium. Er weist daraufhin, dass es einen vergleichbaren Fall im Kreis Segeberg bisher nicht gegeben habe. Anschließend kritisiert er die Öffentlichkeitsarbeit der Verwaltung zu diesem Fall. So habe die Abarbeitung des Falls unter der kompletten Deckelung des Sachverhaltes gelitten und nur scheibchenweise seien Fehler eingestanden worden. Dies habe zu Misstrauen geführt.

Bei der Aufarbeitung seien Fehler der Vergangenheit erkennbar gewesen und nicht alle für ihn offenen Fragen seien beantwortbar gewesen.

Insgesamt habe der Unterausschuss den Fall aufgearbeitet uns dabei insbesondere die Zuständigkeit und Rolle der Gerichte beleuchtet. Dabei seien auch die Führungskräfte der Verwaltung gefordert, in einem solchen Fall das Gespräch mit den Gerichten zu suchen.

Anschließend geht er auf die Schwärzung des Gutachtens von Herrn Prof. Dr. Wolff ein. Erst nach Einschaltung des Innenministeriums hätten auch die Hauptausschussmitglieder das komplette Gutachten erhalten.

Die CDU-Fraktion setze sich für einen Neubeginn der Arbeit des Jugendamtes ein und vertraue der Arbeit der Mitarbeiter. Er habe die Hoffnung, dass sich ein solcher Fall nicht wiederhole.

 

Herr Schnabel (FDP) führt aus, dass er als Mitglied des Unterausschusses und auch seine Fraktion das Ergebnis, zu welchem man dort gekommen sei, mittrage.

In diesem Fall hätte sich nach seiner Einschätzung professionelles Versagen in der Betreuung eines Einzelfalls, eine anfängliche Hilflosigkeit der Spitze der Kreisverwaltung in der Kommunikation mit der besorgten Öffentlichkeit und Schwächen der Verwaltung bei der Informationspolitik gegenüber der Selbstverwaltung zu einem lokal Skandal entwickelt. Die Verwaltung habe die Brisanz des Sachverhalts anfänglich nicht erkannt und habe das Thema runterspielen wollen. Dies habe sich auch in den Reaktionen der Presse widergespiegelt. Es sollte über die reine Jugendamtsarbeit hinaus über Veränderungen nachgedacht werden.

Zum Fall führt er aus, dass das betreffende Kind nicht von Mitarbeitern des Jugendamtes, sondern durch Zufall gefunden worden sei und das Jugendamt dafür keine Erklärung habe. Dies sei aus seiner Sicht ein Offenbarungseid. Insgesamt habe es keine formalen Fehler gegeben, aber im Gesamtergebnis sei die Sache schiefgegangen.

Die Politik habe die Initiative ergriffen und den Unterausschuss eingerichtet, in welchem die Verwaltung gut mitgearbeitet habe. Er dankt auch den übrigen Beteiligten für die gute Zusammenarbeit.

 

Frau Lessing (SPD) dankt zunächst der Verwaltung, die über ein Jahr lang in ständiger Kritik gestanden habe, und dem Unterausschuss, der den Fall über drei Monate aufgearbeitet habe. Diese gründliche Arbeit des Unterausschusses habe sich gelohnt und habe allen Beteiligten viele neue Erkenntnisse gebracht. So würden beratungsresistente Familien immer eine Lücke im System finden, um sich der Betreuung entziehen zu können. Kinderschutz könne nur mit genug und ausreichend qualifizierten Personal wirksam betrieben werden. Das System der Jugendhilfe könne nicht allein durch den Kreis optimiert werden könne, sondern dies könne nur in Zusammenspiel mit den Gerichten und dem Gesetzgeber erfolgen. Darüber hinaus müssten parallel zu den Kindern auch die Eltern betreut werden.

Es habe sich aber auch gezeigt, dass diejenigen, die zuerst und am vehementesten Konsequenzen gefordert hätten, haben einsehen müssen, wie komplex die Thematik sei.

Die SPD-Fraktion werde das Thema Jugendhilfe auch zukünftig unterstützend begleiten und sie hoffe, dass sich ein solcher Fall nicht wiederhole.

 

Herr Kaldewey (B90/Die Grünen) führt aus, dass ihn das gesamte Thema sehr bewegt habe. Er danke insbesondere der Presse dafür, dass sie durch ihre Berichterstattung die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf dieses Thema gelenkt habe, denn sonst wäre dieses vielleicht nicht so gut durch den Kreistag in Zusammenarbeit mit der Verwaltung aufgearbeitet worden.

Er habe an den Sitzungen des Unterausschusses teilgenommen und sich intensiv mit der Thematik auseinander gesetzt. Dies sei nicht leicht gewesen und habe viel Zeit in Anspruch genommen.

Daneben spreche er sich dafür aus, das Jugendamt in Familienamt umzubenennen. Man könne auch den Familien keine Schuld geben. Sie würden in Situationen leben, aus welchen sie sich nicht selbst befreien könnten.

Ihn mache es betroffen, dass der Paradigmenwechsel, den er sich gewünscht habe, sich nicht habe vollziehen können. Dies sei eine Aufgabe für den neuen Kreistag. Es müsse versucht werden, Methoden zu finden, die tatsächlich solche Fälle verhindern könnten. Denn das, was man in diesem Fall gesehen habe, sei nur die Spitze des Eisbergs und kein besonders drastischer Fall.

 

Frau Helmrich (CDU) dankt zunächst dem Unterausschuss für die geleistete Arbeit. Ihr persönlich sei es oft schwer gefallen, das Leid der Kinder zu ertragen.

Aus dem Gutachten von Herrn Prof. Dr. Wolff gehe hervor, dass sich die Mitarbeiter kein Fehlverhalten haben zu Schulden kommen lassen. Dennoch würden sich auf jeder Seite des Gutachtens Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung finden.

In diesem Fall sei die persönliche Situation der Eltern nicht rechtzeitig erkannt worden. Diesen Fehler müsse man sich eingestehen und die Mitarbeiter entsprechend schulen, damit diese Fälle früher erkannt werden. Denn diese Menschen würden eine intensive Betreuung brauchen. Es seien kurze Wege zum Jugendamt nötig, damit dieses sofort reagieren könne.

Daneben spricht sie sich dafür aus, dass es neben einem internen Qualitätsmanagement auch ein externes Qualitätsmanagement eingeführt werden sollte. Und es sollte sichergestellt werden, dass auch Familienrichter entsprechend geschult seien. Denn diese würden eine große Verantwortung tragen.

Abschließend betont sie, dass das Kindeswohl über den Elternrechten stehen müsse.

 

Die Landrätin verweist darauf, dass im Februar dieses Jahres in diesem Raum der Abschlussbericht des Unterausschusses vorgestellt und diskutiert worden sei. Der Bericht habe den Kinderschutzfall lückenlos und umfassend aufgearbeitet. Dafür danke sie dem Unterausschuss. Diesem Ergebnis hätten sich alle angeschlossen und die Arbeit des Ausschusses sei in den Medien entsprechend gewürdigt worden.

Sie habe die Brisanz des Falles sofort erkannt und habe das Thema sofort intern aufgeklärt. Unterschätzt habe sie die Brisanz in der politischen Situation. So sei der Fall als Thema für den Jugendhilfeausschuss abgearbeitet worden. Sie räume jedoch ein, dass einzelne Äußerungen der Verwaltung gegenüber der Presse nicht glücklich gewesen seien.

Durch diesen Fall sei jetzt ein großer Schub in das Thema gekommen. Daneben wünsche sie sich, dass wenn etwas passieren, es schneller eine Übereinkunft zum besonnen Handeln gäbe. Weiterhin führt sie aus, dass sie die Beschlüsse bezüglich des Personals begrüße.

Abschließend betont sie, dass es auf keinen Fall in die Öffentlichkeit gehöre, ob jemandem, Eltern oder Kindern, Jugendhilfe geleistet werden müsse.

 

Danach stellt der Kreispräsident den von ihm eingebrachten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag nimmt den Bericht des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis. Er schließt sich der darin enthaltenen Beurteilung der Vorgänge an und hält die dort genannten Konsequenzen für geeignet und geboten, um die Arbeit des Jugendamtes weiter zu verbessern.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 61Ablehnung: -Enthaltung: -