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Auszug - Einwohnerfragestunde I  

 
 
14. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 1
Gremium: Kreistag des Kreises Segeberg Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 07.05.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
 
Wortprotokoll

Der Kreispräsident eröffnet die 14. Sitzung des Kreistages in dieser Wahlperiode. Er begrüßt

die Anwesenden und stellt fest, dass der Kreistag ordnungsgemäß geladen wurde und beschlussfähig ist. Zur Protokollführerin bestellt er Frau Harder.

 

Zu Beginn gedenkt der Kreistag dem ehemaligen Kreistagsabgeordneten Dr. Jürgen Dolling, der am 4. April 2015 im Alter von 86 Jahren verstorben ist und von 1970 bis 1977 dem Kreistag angehörte.

 

Anschließend gratuliert der Kreispräsident Herrn Hauke von Essen zu der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes.

 

Frau Lange wird zu ihrem 75. Geburtstag gratuliert.

 

Des Weiteren handle es sich bei der heutigen Sitzung um die letzte des leitenden Kreisverwaltungsdirektors Herrn Dr. Hoffmann, welcher in den Ruhestand gehe.

Herr Schnabel feiere sein 25jähriges Jubiläum im Kreistag Segeberg. An beide werde der Kreispräsident im Rahmen seiner anschließenden Jubiläumsfeier einige Worte richten.

 

Die Exkursion des Kreistages nach Brüssel stehe vom 02.05. bis 06.2015 an und werde mit 24 Teilnehmern aus Politik und Verwaltung stattfinden.

 

Anschließend berichtet der Kreispräsident vom Schleswig-Holsteinischen Landkreistag, dass es wesentliche Fortschritte im Interessensausgleich mit dem Land bei der Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen gegeben habe. Bei der gestrigen Flüchtlingskonferenz sei der sog. Flüchtlingspakt der kommunalen Landesverbände und der Landesregierung von allen Partnern unterzeichnet worden. Ein Papier des Landkreistages über die erzielten Verbesserungen und eines mit den wesentlichen Inhalten des Paktes werde er den Fraktionen zur Verfügung stellen.

 

Abschließend erklärt der Kreispräsident, dass die Landesregierung als Reaktion auf das OVG-Urteil zur Ausweisung von Eignungsflächen zur Windenergienutzung eine Änderung des Landesplanungsgesetzes plane, wonach es eine befristete Veränderungssperre von 2 Jahren gebe. So könne auf kommunaler Seite in Ruhe überlegt werden, welche Flächen im Einzelnen ausgewiesen werden und auch nach den Maßgaben des OVG gerichtsfest sind.

 

 

Zur Tagesordnung gibt es keine Änderungswünsche, so dass diese in dieser Form genehmigt und der TOP 14 nichtöffentlich behandelt wird.

 

Es werden keine Fragen aus der Einwohnerschaft gestellt.