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Auszug - Vorstellung des Verfahrensstandard Kindeswohlgefährdung anhand eines Fallbeispiels  

 
 
13. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5.1.1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 28.05.2015 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
DrS/2015/120 Vorstellung des Verfahrensstandard Kindeswohlgefährdung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht der Verwaltung
Verfasser/in:Berger, Friedemann
Federführend:Jugendamtsleitung Bearbeiter/-in: Zierke, Beate
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Stankat erklärt, dass Herr Berger auf Wunsch des Ausschusses heute anhand der beigefügten Präsentation das Vorgehen des Jugendamtes bei eingehenden Hinweisen auf Kindeswohlgefährdungen detailliert darstellen werde.

Zum Fragebogen, welcher für den Fall einer Meldung vorgesehen sei, erläutert Herr Berger aufgrund von Hinweisen aus dem Ausschuss, dass die Möglichkeit der anonymen Meldung bestehe und sich die Beantwortung der Fragen aus dem Gespräch ergebe. Sollten nicht alle Fragen beantwortet werden können, sei der/ die Mitarbeiter/in gehalten, mit den vorhandenen Informationen zu arbeiten und diese durch entsprechende Nachforschungen zu ergänzen. Die weitere Vorgehensweise hinge vom Einzelfall ab, so dass ein sofortiger Besuch vor Ort, eine Kontaktaufnahme oder z.B. Informationsbeschaffungen von anderen Stellen die Folge sein könnten. Während der Öffnungszeiten der Kreisverwaltung gebe es einen persönlich anwesenden Bereitschaftsdienst, außerhalb laufe telefonisch ein Band mit dem Hinweis auf den Polizei-Notruf. Dessen Einsatzstellen können an sieben Tagen rund um die Uhr die Rufbereitschaft des Jugendamtes erreichen. Bei einer Meldung außerhalb der Öffnungszeiten könne es länger dauern als innerhalb, bis ein Mitarbeiter des Jugendamtes bei der betroffenen Person eintreffe, allerdings sei die Polizei dann in der Regel schon vor Ort. Ein eigener 24-Stunden-Notruf bzw. für die Öffentlichkeit unmittelbar erreichbarer Rettungsdienst des Jugendamtes könne nicht vorgehalten werden.

Eine Übergabe eines Falles an einen anderen Kollegen erfolge immer in einem persönlichen Gespräch und auch die Meldung enthalte bereits alle vorhandenen Informationen. Des Weiteren gebe es entsprechende Übergabeprotokolle. So sei sichergestellt, dass keine Informationen verloren gehen.

Herr Stankat informiert auf Nachfrage, dass aus den jährlichen Kinderschutzberichten des Jugendamtes die Fallzahlen über Kinderwohlgefährdungsmeldungen hervorgehen würden. Jährlich gebe es weit über 100 Meldungen, von denen sich ca. 1/3 bestätigen würden. Allerdings werden jedem Fall sorgfältig nachgegangen. Auf Nachfrage von Herrn Beeth erklärt Herr Stankat weiterhin, dass es durchaus ein Spannungsfeld zwischen der Verantwortung und dem Eingreifen des Jugendamtes einerseits und der Möglichkeit oder Gefahr eines übergriffigen staatlichen Handelns gegenüber Familien gebe. Hier sei Konsequenz ebenso notwendig wie Sensibilität. Sollte in einem Fall keine weitere Folgetätigkeit nötig sein, würden Unterlagen nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen vernichtet. Die Löschung einer Meldung von Kindeswohlgefährdung oder anderer Fälle in der EDV erfolge dagegen nicht automatisiert, sondern nur durch dazu besonders berechtigte Mitarbeiter.

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich JHA-SE_TO-51-VerfahrenKWG_2015-05-28 (97 KB)