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Der Kreistag beschließt ohne Aussprache über den vom Hauptausschuss ergänzten Beschlussvorschlag.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt:
1.1.1 Die WKS GmbH (WKS) hebt das von der KSB Verwaltungsgesellschaft mbH (KSB) im Jahr 2011 erhaltene Nießbrauchsrecht an 26.672 Aktien der Hansewerk AG durch Aufgabeerklärung gegenüber der KSB zum 31.12.2015 auf.
1.1.2 Der Kreis Segeberg hebt das von der KSB im Jahr 2004 erhaltene Nießbrauchsrecht an 37.308 Aktien der Hansewerk AG durch Aufgabeerklärung gegenüber der KSB zum 31.12.2015 auf.
Der Kreis Segeberg wird den Ausgleichsanspruch der WKS gemäß Betrauungsakt vom 12.12.2011 in 2016 in Höhe von 524.000,00 Euro zzgl. 17.000,00 Euro für Investitionen (vorbehaltlich der Genehmigung durch den Aufsichtsrat am 11.12.2015) aus dem Kreishaushalt (TP 5712) sicherstellen. Es erfolgen zu Quartalsbeginn jeweils Abschlagszahlungen in Höhe von 135.250,00 Euro.
Über die Finanzierung der WKS ab 1.1.2017 erfolgt vor der Sommerpause 2016 ein gesonderter Beschluss.
Die KSB wird in 2016 rückwirkend zum 01.01.2016 ihre Beteiligung an der Hansewerk AG im Wege der Sachausschüttung aus dem steuerlichen Einlagekonto auf den Kreis Segeberg übertragen. Der hierzu erforderliche Gesellschaftsbeschluss der KSB wird Anfang 2016 getroffen und steht unter dem Genehmigungsvorbehalt der Hauptversammlung des Hansewerk AG. Der Nießbrauch für die gesamten Aktien fließt ab 01.01.2016 dem Kreis zu.
Der Kreis Segeberg beabsichtigt, die WKS zum 01.01.2016 auf die KSB zu verschmelzen. Die KSB soll im Zuge der Verschmelzung auf WKS umfirmiert werden. Die Geschäftsführungen der KSB und WKS werden beauftragt, die für die Umsetzung dieser Planungen erforderlichen Verträge (geänderte Satzung, Verschmelzungsvertrag) und Gremienbeschlüsse vorzubereiten, so dass der Kreistag im März 2016 über die Umsetzung beschließen kann.
Die Beschlussfassung zu Nr. 1-4 steht unter folgenden Vorbehalten:
a) Bestätigung der Hansewerk AG, dass die Dividende im Jahr 2016 vollständig an den Kreis Segeberg ausgeschüttet wird, wenn Nr. 1-3 umgesetzt werden.
b) Bestätigung der BDO AG (Impairmenttest) über die Werthaltigkeit der, bei der KSB GmbH zum 31.12. bilanzierten, Aktienwerte.
Abstimmungsergebnis: einstimmig Zustimmung: 52Ablehnung: -Enthaltung: 2
Ein Abgeordneter befand sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum. |
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