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Auf Nachfrage des Vorsitzenden führt Herr Prahl aus, dass die Sparkasse Südholstein ihren Förderungsbetrag für Talentförderung von 8.000 Euro auf 6.5000 Euro gesenkt habe. Für das kommende Jahr werde im Herbst verhandelt, es liege keine Garantie für eine Förderung vor. Herr Wagner zeigt sich verwundert über die im Beschlussvorschlag enthaltende Vertragsverlängerung um fünf Jahre, da es in der letzten Sitzung nur um die Anpassung der Verwaltungskostenzuschüsse gegangen sei. Er dankt dem KSV für die klare Darstellung der Zahlen und er könne daher einer Anpassung zustimmen, allerdings spricht er sich gegen eine Vermischung aus und bittet darum, die Verträge getrennt auszuhandeln. Daher stellt er den Antrag, über die Variante C der Vorlage mit einer weiteren Erhöhung der Verwaltungskosten auf 50% abzustimmen ohne eine Laufzeitbindung sowie den Eintritt in entsprechende Dialoge mit dem KSV. Frau Huffmeyer, Herr Schultz sowie Frau Beyer schließen sich dem Antrag der SPD-Fraktion an. Nachdem der Vorsitzende erklärt, dass die CDU-Fraktion die Arbeit des KSV für unverzichtbar halte und dieser daher in den bestmöglichen Stand gestellt werden soll, stellt er den Antrag der SPD-Fraktion zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag: Die Ausschüsse empfehlen, der Kreistag beschließt: Die Erstattung von Verwaltungskosten des Kreissportverbandes wird um 50,00 % erhöht auf nunmehr 57.000 EUR p.a. Unmittelbar nach der endgültigen Beschlussfassung durch den Kreistag soll die Verwaltung in gemeinsame ergebnisorientierte Gespräche mit dem Kreissportverband eintreten, um zu einer Vertragsgestaltung mit Laufzeitfestlegung zu kommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig Zustimmung: 11Ablehnung: -Enthaltung: -
Aufgrund der Frage von Herrn Stankat, ob die Vorlage in der kommenden Kreistagssitzung oder bei den Haushaltsberatungen eingebracht werden soll, erklärt der Ausschuss, dass es diesem um die Planungssicherheit für den KSV gehe. Es sei daher von der Verwaltung zu entscheiden, wie und wann sie dieses umsetze, so dass die Erhöhung zum 01.01.2017 erfolge.
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