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Auszug - Richtlinie des Kreises Segeberg in Anlehnung an die Umsetzung des Förderprogramms des Landes Schleswig-Holstein zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren sowie bis zum Schul-eintritt (Landesinvestitionsprogramm U3-Ausbau sowieab 2015 U6-Ausbau) und des Bundesinvestitionsprogramms „Kinderbetreuungs-finanzierung“ (2018-2021)   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3.5.2
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 08.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
DrS/2018/012 Investive U3- und Ü3- bis U6-Ausbauförderrichtlinie des Kreises (2018 - 2021)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Herr WehnerBezüglich:
DrS/2017/144-1
Federführend:Kita, Jugend, Schule, Kultur Bearbeiter/-in: Zierke, Beate
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Wenzel führt in die Beschlussvorlage ein und betont in seinen Ausführungen die Abweichungen der Kreisförderrichtlinie zur Landesförderrichtlinie.

Das betrifft vor allem eine umfassendererdermöglichkeit im Kreis Segeberg für die Mietkosten von vorübergehend genutzten Containeranlagen im Rahmen der Antragsstellung von Förderungen von Neubau-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen sowie die Förderung von Tagespflegestellen.

Ein weiterer wesentlicher Punkt ist auch die erstmalig vorgesehene Förderung von Plätzen für Kinder über drei Jahren bis zum Schuleintritt durch Bundesmittel, bereits seit Mitte 2015 dürfen dafür auch Landesmittel verwendet werden. Um möglichst viele Plätze fördern zu können, sind in der Kreisförderrichtlinie im Vergleich zu weiteren neuen Krippenplätzen r diese Fälle die hälftigen Förderhöchstbeträge vorgesehen.

Herr Wenzel betont, dass man sich mit der Richtlinie auf einem guten Weg befinde, die Ziele des Kreises, vor allem die Förderung von Kindern und Jugendlichen, erfüllen zu können.

Der Beschlussvorschlag wurde anschließend einstimmig beschlossen, die endgültige Entscheidung trifft der Kreistag des Kreises Segeberg.

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfe- und der Hauptausschuss empfehlen und der Kreistag beschließt die von der Verwaltung vorgelegte Kreisförderrichtlinie rückwirkend zum 01.01.2018.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 14Ablehnung: -Enthaltung: -

 

 

Pause:19:55 Uhr 20:15 Uhr