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Auszug - Neufassung der Richtlinien des Kreises Segeberg für die Gewährung einer Entschädigung für Jugendgruppenleiter/-innen (Juleica-Inhaber/-innen) im Kreis Segeberg  

 
 
2. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3.4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 06.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:25 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
DrS/2018/119 Neufassung der Richtlinien des Kreises Segeberg für die Gewährung einer Entschädigung für Jugendgruppenleiter/-innen (Juleica-Inhaber/-innen) im Kreis Segeberg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Klimpel, Angela
Federführend:Kita, Jugend, Schule, Kultur Bearbeiter/-in: Klimpel, Angela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Wenzel erläutert die Vorlage.

 

Frau Oelschlägel weist darauf hin, dass eine Kürzung der Mittel nicht sinnvoll sei, da dem Kreisjugendring bereits Anträge auf Förderung in Höhe von 18.000 € vorliegen und das Budgetr 2018 lediglich 12.000 € betrage. Herr Wenzel sichert zu, dass die Mehrausgaben durch Einsparungen an anderen Stellen des Fachbereichs zu decken seien.

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt die Richtlinien für die Gewährung ei­ner Entschädigung für Jugendleiter/innen (Jugendgruppenleiter/innen) im Kreis Segeberg inkl. Antragsformular rückwirkend ab 01.01.2018 gemäß dem beigefügten Entwurf zu ändern und in diesem Zusammenhang die jährliche Juleica-Entschädigung unter Ziff. 4 auf max. 180 EUR pro Jahr anzuheben.

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 13       Ablehnung: -  Enthaltung: -