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Herr Wulf merkt an, dass bei nahezu 50% aller Projekte die Baukosten überschritten worden seien und damit von gravierenden Veränderungen gesprochen werden könne. Die Finanz- und Hauhaltslage sei zu überdenken. Auf Nachfrage von Herrn Kannapin erläutert Frau Lexau, dass eine Ausschreibung produktneutral erfolgen müsse. Die Vorprüfung eines Ausschreibungsergebnisses fände durch einen Architekten, die Nachprüfung durch das technische Gebäudemanagement statt. Die Baukostenerhöhung ergebe sich aus dem Ausschreibungsergebnis, also aufgrund der ausgeschriebenen Leistungen. Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss empfiehlt, der Hauptausschuss und der Kreistag beschließen die investiven Mittel zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig Zustimmung: 11 Ablehnung: 0 Enthaltung: 1
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