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Frau Lexau erklärt auf Nachfrage von Herrn Riemenschneider, dass genaue finanzielle Angaben zur Bodensanierung noch nicht möglich seien. In Bezug auf Notwendigkeit einer Bodensanierung merkt sie an, dass im Gutachten zum Kaufvertrag eine Bodenverunreinigung aufgeführt sei und bei Entsiegelung der Flächen eine Sanierung durchzuführen sei. Frau Lexau erklärt, dass schadhafte Stellen bereits saniert und bei der Findung des Kaufpreises berücksichtigt worden seien. Frau Genz erklärt, dass der Punkt Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten wie folgt korrigiert werden müsse: Es folgt eine Verschiebung der investiven Mittel in Höhe von 721.800 € aus dem Haushaltsjahr 2020 in das Haushaltsjahr 2019. 2019: 1.195.000 € (Erhöhung um 721.800 €) 2020: 9.875.000 € (Reduzierung um 721.800 €) Das Wort „zusätzlich“ im Text sei also missverständlich. Es gebe keine zusätzlichen Kosten, sondern lediglich eine Kostenverschiebung. Auf Nachfrage von Herrn Kannapin, wieviel an unvorhergesehenen Kosten im Honoraransatz für Planungsleistungen bereits in der Berechnung berücksichtigt worden seien, erläutert Frau Lexau, dass die Honorarangebote bereits vorliegen würden, die Kosten bis Leistungsphase 3 nach HOAI fix seien und die verbleibenden Leistungsphasen nach der dann vorliegenden Kostenberechnung neu ermittelt würden. Der Vorsitzende stellt die Vorlage anschließend zur Abstimmung. Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss empfiehlt, der Hauptausschuss und der Kreistag beschließen die Beauftragung der Planungsleitungen für Gebäude, Tragwerk und technische Gebäudeausstattung, sowie die Durchführung der Abbrucharbeiten und der Bodensanierung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig Zustimmung: 11 Ablehnung: 0 Enthaltung: 1
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