Home
 
Kreistag
Ausschüsse
Fraktionen
 
Kalender
Übersicht
 
Übersicht
 
Textrecherche


Bürgerinformationssystem

Auszug - Wohnungsbauförderung durch den Kreis  

 
 
4. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
TOP: Ö 3.1
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 25.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 22:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
DrS/2018/076-1 Wohnungsbauförderung durch den Kreis
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht der Verwaltung
  Bezüglich:
DrS/2018/076
Federführend:Gremien, Kommunikation, Controlling Bearbeiter/-in: Hartmann, Frank
 
Wortprotokoll

Herr Hartmann führt in die Vorlage ein.

 

Herr Schuchardt merkt an, dass der Kreis bei der Wohnungsbauförderung nur als Vermittler auftreten könne und die Hauptakteure bei der Schaffung von Wohnraum die Städte und Gemeinden seien. Herr Holowaty schließt sich diesem an und ergänzt, dass der Kreis hauptsächlich durch die Förderung von Infrastrukturmaßnahmen lenkend eingreifen könne. Zum Beispiel schaffe man durch einen Ausbau der Straßenverkehrsinfrastruktur gute Voraussetzungen für den Wohnungsbau.

 

Herr Kostka bestätigt, dass eine gute Infrastruktur eine wichtige Voraussetzung für die Wohnungsbauunternehmen sei. Er sehe aber ein Wohnungsbündnis unter Beteiligung des Kreises nicht als erforderlich an, da sich die Gemeinden direkt an den VNW wenden, wenn Bedarfe vorhanden seien. Sollte dennoch ein Bündnis gewollt sein, müssten wie im Kreis Stormarn klare Zuständigkeiten und Aufgabenverteilungen festgelegt werden. Sinnvoll sei eine Datenerhebung über Bevölkerungsprognosen und künftige Bedarfslagen in den Gemeinden. Das Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, werde durch stark steigende Grundstücks- und Baukosten immer schwerer erreichbar.

 

Auch Herr Pütz beobachtet einen Anstieg der Grundstückspreise, insbesondere in den angrenzenden Gemeinden der Zentralorte, wenn diese aus räumlichen Gründen nicht weiter wachsen könnten, wie in Henstedt-Ulzburg.

 

Frau Hahn-Fricke teilt mit, dass sie das Wohnungsbündnis für entbehrlich halte, da dieses die Gemeinden nur begleiten könne. Aus ihrer Sicht könnten Entscheidungen auch im WRI diskutiert und getroffen werden statt in einer separaten Arbeitsgruppe.

 

Herr Ahrens spricht sich dafür aus, eine bessere Kommunikation mit älteren Menschen voranzutreiben, um diese dazu zu bewegen, von ihren Häusern in eine kleinere, zentrumsnahe Wohnung umzuziehen. Die Häuser könnten dann von Familien bewohnt werden. Dies würde der Flächenversiegelung durch neue Wohngebiete entgegenwirken. Herr Malassa gibt zu bedenken, dass die Gemeinden nur schwer zu überzeugen sein werden, auf die Ausweisung von Baugebieten zu verzichten. Herr Holowaty ergänzt, dass ältere Menschen so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung wohnen möchten und eher in den barrierefreien Umbau ihres Hauses investieren würden, als in den Umzug in eine neue Wohnung. Herr Kostka berichtet von ähnlichen Erfahrungen. Wenn ältere Menschen umziehen würden, dann im Regelfall nur innerhalb des Wohnortes, da sie dort ihr vertrautes Umfeld hätten. An dieser Stelle könne der Kreis tätig werden und Daten darüber sammeln, wer im Bestand wohnt und welche (künftigen) Bedürfnisse der Infrastruktur diese Menschen haben. Frau Lessing möchte wissen, was der Kreis leisten könnte.

 

Herr Hartmann weist darauf hin, dass es möglich sei, das Thema an die Gemeinden heranzutragen. Für weitere Arbeiten wie die Koordination der regionalen Wohnungsmarktkonzepte würden derzeit die nötigen Ressourcen fehlen. Die meisten Gemeinden im Kreisgebiet verfügen nicht über ein Wohnungsmarktkonzept, so dass hier sehr viel Arbeit zu investieren sei. Außerdem sei der Kreis auf Akzeptanz und eine aktive Mitarbeit der Gemeinden angewiesen. Im Fachbereich würden die Neuauflage des Regionalplans und der Landesentwicklungsplan als sehr arbeitsintensive Themen große Teile der Ressourcen binden. Frau Lessing teilt mit, dass überlegt werden müsse, was genau das Ziel sei und dass ggf. zusätzliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden müssten, wenn dies erforderlich sei.

 

Herr Giesecke geht auf die sozialen Aspekte zum Wohnraumbedarf ein. Nach seinen Erfahrungen werde künftig mehr bezahlbarer und barrierefreier Wohnraum für Transferleistungsempfänger benötigt. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts hinsichtlich schlüssiger Konzepte für Angemessenheitsgrenzen werden Transferleistungsempfänger künftig mehr in die ländlichen Bereiche ziehen müssen. Hierfür sei eine Zusammenarbeit der Kommunen und des Kreises notwendig, der Kreis könne und müsse koordinierend tätig werden.

 

Herr Schrenk weist darauf hin, dass seitens der Verwaltung die Einschätzung vorliegt, dass das angestrebte Wohnungsbündnis nicht zum Ziel führen würde. Es seien Gespräche mit den Wohnungsbauunternehmen notwendig und Bedarfe zu ermittlen.

 

Herr Roth schlägt vor, die Ziele im Rahmen des strategischen Managements zu konkretisieren und die Verwaltung mit der Umsetzung zu beauftragen.

 

Frau Hahn-Fricke fasst zusammen, dass der Kreis kaum Handlungsmöglichkeiten habe und stellt deshalb den Antrag, den Arbeitskreis aufzulösen. Der Ausschuss verständigt sich darauf, hierüber in der nächsten Sitzung abzustimmen. Herr Hartmann schlägt vor, die Sitzungen der interfraktionellen Arbeitsgruppe deshalb auszusetzen deshalb ebenfalls bis zur nächsten Sitzung auszusetzen.