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TOP 8 Beförderung eines Beamten
Der Hauptausschuss beschließt gemäß § 51 Abs. 1 Satz 4 Ziffer 4 Kreisordnung, einen Beamten zum 01.10.2019 zum Kreisbaudirektor im Beamtenverhältnis auf Probe zu ernennen und gleichzeitig in eine freie Planstelle der Besoldungsgruppe A 15 SHBesG einzuweisen.
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