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Beschlussvorschlag: Der Kreistag genehmigt gem. § 57 Kreisordnung (KrO) i.V.m. § 95 f Abs. 1 und § 95 d Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) die im Haushaltsjahr 2019 im Budget des Fachbereiches V benötigten über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 4.319.200 EUR.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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