Home
 
Kreistag
Ausschüsse
Fraktionen
 
Kalender
Übersicht
 
Übersicht
 
Textrecherche


Bürgerinformationssystem

Auszug - Stellenplan für den Haushalt 2020 inkl. Stellenmehrbedarf für 2020  

 
 
16. Sitzung des Hauptausschusses -HAUSHALT-
TOP: Ö 3.45
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 28.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
DrS/2019/348 Stellenplan für den Haushalt 2020 inkl. Stellenmehrbedarf für 2020
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:1. Rimbach, Christiane
2. Reimers, Lisa
Federführend:Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung Bearbeiter/-in: Döring, Petra
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Auf Nachfrage von Herrn Wulf erklärt Frau Rimbach, dass die Anhebung einer Stelle von A10 nach A16 mit der Neuausschreibung aufgrund der Altersteilzeit einer Fachbereichsleitung zu tun habe. So sei eine flexible Besetzung sowohl mit einer/einem Beamten*in als auch mit einer/einem Beschäftigten möglich. Sollte die Stelle erneut mit einer/einem Beschäftigten besetzt werden, würde diese entsprechend umgewandelt werden.

 

Herr Wulf erkundigt sich weiter, warum insgesamt 12 Stellen in der Eingliederungshilfe am 30.06. unbesetzt waren. Frau Löhmann sagt eine Beantwortung mit dem Protokoll zu.

 

Antwort zu der Anfrage:

Die Planung des FD erfolgte perspektivisch zu den neuen Aufgaben nach dem BTHG, deren 3. Reformstufe zum 01.01.2020 in Kraft tritt. Deshalb wurden in Abstimmung mit 11.00 ein Teil der Stellen im 2. Halbjahr 2019 ausgeschrieben, da auch erst zu diesem Zeitpunkt die Umstellungs- und Vorbereitungsarbeiten anfielen.

Zudem gab es Personalfluktuationen, die nachbesetzt werden mussten.

 

Inzwischen sind die Stellen besetzt, wobei einige Kolleg*innen von dem abgebenden Arbeitgebern erst nach 6 Monaten freigeben werden. Aus diesem Grund werden noch zum 01.01., 01.02. und 01.04.2020 Kolleg*innen ihre Arbeit aufnehmen.

Es ist uns glücklicherweise gelungen, fachlich sehr gute neue Mitarbeitende zu gewinnen, so dass die Wartezeiten in Kauf genommen wurden. Die Grundsicherungsstellen wurden aus den eigenen Reihen besetzt, auch da musste in der Nachfolge noch die Nachbesetzung auf den Weg gebracht werden.

 

Herr Stankat beantwortet eine weitere Frage von Herrn Wulf damit, dass die mit S16 bis S18 dotierten Stellen im Jugendamt mit neuem Personal besetzt seien, so dass zunächst eine Eingruppierung in S14 plus Zulage erfolgt sei. Nach Ende der Probezeit als Führungskraft erfolge die entsprechende höhere Eingruppierung.

 

Herr Wulf habe viele Stellen ausgemacht, bei denen Höhergruppierungen erfolgt seien. Außerdem wurden einige Stellen von Beschäftigten- in Beamtenstellen umgewandelt. Er fragt nach den Gründen. Frau Rimbach führt aus, dass die Veränderungsliste alle Veränderungen darstelle, die sich im Laufe des Jahres ergeben haben. Es hätten zum Beispiel Stellenbewertungen stattgefunden, die zu einer Höhergruppierung geführt haben. Wird eine Beschäftigtenstelle im Besetzungsverfahren mit einer/einem Beamten*in statt einer/einem Beschäftigten besetzt, erfolge nicht in jedem Fall eine Umwandlung der Stelle. In der Summe bleibe es jedoch bei der festgelegten Anzahl der Beamtenstellen.

 

Herr Barkowsky erläutert noch einmal den Antrag der CDU-Fraktion. Die Fraktion möchte keine Entscheidung darüber treffen, welche Stellen nicht genehmigt werden und beantragt deshalb einen Personalkostendeckel. Herr Barkowsky korrigiert die Höhe des beantragten Personalkostendeckels auf insgesamt 1.910.530 €, dies würde etwa 30 Stellen entsprechen.

 

Herr Köppen erklärt, dass gesetzliche Aufgaben mit dem Personalkostendeckel nicht oder nicht fristgerecht erfüllbar seien. Der erhöhte Stellenbedarf der letzten Jahre resultiere aus den Kürzungen der Vorjahre. Herr Wulf bemängelt, dass der Kreistag mit dem Personalkostendeckel keinen Einfluss auf die Stellenbesetzunge habe. Wenn Kürzungen erfolgen sollten, müssten diese klar durch Stellenstreichungen definiert werden. Herr Köppen beantragt, lediglich den in der Vorlage vorgeschlagenen Deckel von 2% zu beschließen.

 

Herr Schroeder teilt mit, dass er die Stellenbedarfe hinreichend begründet sehe und dem Vorschlag des Landrats, einen Deckel von 2% zzgl. 500.000 € zu beschließen, zustimmen würde. Herr Hansen und Frau Lessing vertreten die gleiche Auffassung. Auch sie sehen den Bedarf an neuen Stellen durch viele neue Aufgaben. Laut Herrn Weihe sei es wichtig, Geld für die Besetzung von Stellen zur Verfügung zu stellen, um alle Stellen besetzen zu können.

 

Herr Malassa erklärt, dass zwar alle Stellen gut begründet seien, er jedoch den starken Anstieg von Stellen und die damit verbundenen Personalkostensteigerungen nicht nachvollziehen könne. Es müssten durch Umstrukturierungen oder andere Optimierungen Stellen eingespart werden, statt weitere aufzubauen. Auch Herr Evermann hält den weiteren Stellenzuwachs nicht für tragbar und bezweifelt die Richtigkeit einiger Berechnung der Arbeitszeitanteile. Er finde 30 Minuten für die Bearbeitung eines Führerscheinantrags zu lang. Herr Köppen gibt zu bedenken, dass der Kunde nie den gesamten Arbeitsaufwand zur Bearbeitung eines Antrags sehe und vielfach längere Nachbereitungen notwendig seien. Der Landrat bietet Herrn Evermann an, die Organisationsuntersuchung einzusehen. 

 

Der Landrat fasst zusammen, dass die Mitarbeiter der Kreisverwaltung gute Arbeit zum Wohle der Menschen im Kreis leisten würden. Ein Vergleich mit dem Stellenabbau in Wirtschaftsbetrieben sei deshalb nicht möglich, es dürften nicht einfach kostenintensive Fachdienste geschlossen werden. Die Kreisverwaltung habe Beschlüsse der EU, des Bundes, des Landes und des Kreises umzusetzen. Vielfach handele es sich um Aufgaben, zu deren Erledigung der Kreis gesetzlich verpflichtet sei, wie der Zensus, die Heimaufsicht, die Veterinäraufsicht, Lebensmittelkontrollen usw. Hinzu kämen viele freiwillige politisch gewollte Aufgaben. Bespielsweise das vom Kreistag beschlossene Förderprogramm für die Kommunen sei sehr sinnvoll, würde aber Personalressouren binden. Herr Schroeder ergänzt, dass der Kreis nichts produziere, sondern Dienstleister sei. Das Verhältnis der Personalkosten zum Gesamthaushaltsvolumen sei aus seiner Sicht in Ordnung.

 

Der Landrat erklärt, dass die Verwaltung mit einem Personalkostendeckel umgehen könne, da über das Jahr gesehen nie alle Stellen durchgängig besetzt sein können. Durch Weggänge, Ruhestand, Wechsel auf andere Stellen in der Kreisverwaltung usw. seien jede Woche durchschnittlich 5 bis 6 Stellen zu besetzen.

Antrag der CDU-Fraktion:

Die CDU beantragt, die Steigerung der Personalkostenanmeldung für  2020

zu 2019 um 1.910.530 € von 4.825.900,- € auf 2.915.370,- € zu reduzieren.

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich abgelehnt

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

4

 

 

4

SPD

 

3

 

3

B 90/ Die Grünen

 

2

 

2

FDP

 

1

 

1

AfD

1

 

 

1

WI-SE

 

1

 

1

Gesamt

5

7

 

12

 

Antrag der Fraktion WI-SE:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Stellenplan 2020 inklusive der in der Anlage 2 angefügten tabellarischen Übersicht enthaltenen Stellenmehrbedarfs 2020 zu beschließen. Darüber hinaus wird die aktuelle Veränderungsliste für das Haushaltsjahr 2020 als Teil B des Stellenplans beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche Personaleinzel- und Personalentwicklungsmaßnahmen im Rahmen des vom Kreistag zur Verfügung gestellten Personalkostenansatzes in Höhe von 53.176.500 € inklusive einer Reduzierung von 2% der Personalkosten (= 1.063.530 €) zuzüglich der aus der Änderungsliste zum Stellenplanentwurf entstehenden Personalkosten (vgl. Teil C der Anlage 2) umzusetzen.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich abgelehnt

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 

4

 

4

SPD

3

 

 

3

B 90/ Die Grünen

 

 

2

2

FDP

 

1

 

1

AfD

 

1

 

1

WI-SE

1

 

 

1

Gesamt

4

6

2

12

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Stellenplan 2020 inklusive der in der Anlage 2 angefügten tabellarischen Übersicht enthaltenen Stellenmehrbedarfs 2020 zu beschließen. Darüber hinaus wird die aktuelle Veränderungsliste für das Haushaltsjahr 2020 als Teil B des Stellenplans beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche Personaleinzel- und Personalentwicklungsmaßnahmen im Rahmen des vom Kreistag zur Verfügung gestellten Personalkostenansatzes in Höhe von 53.176.500 € inklusive einer Reduzierung von 2% der Personalkosten + einer Kürzung von 500.000 € (= 1.563.530 €) zuzüglich der aus der Änderungsliste zum Stellenplanentwurf entstehenden Personalkosten (vgl. Teil C der Anlage 2) umzusetzen.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich zugestimmt

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 

4

 

4

SPD

3

 

 

3

B 90/ Die Grünen

2

 

 

2

FDP

1

 

 

1

AfD

 

1

 

1

WI-SE

1

 

 

1

Gesamt

7

5

 

12

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag, den vorgelegten Stellenplan 2020 zu beschließen.

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich zugestimmt

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 

4

 

4

SPD

3

 

 

3

B 90/ Die Grünen

2

 

 

2

FDP

1

 

 

1

AfD

 

1

 

1

WI-SE

1

 

 

1

Gesamt

7

5

 

12