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Herr Wrage erläutert die Steigerungen durch neue Aufgaben (Imagekampagne Pflege & Ärzte und Tourismusmanagement) sowie die Verwendung der Haushaltsmittel mit Sperrvermerk. Auf Nachfrage von Herrn Köppen erklärt Herr Wrage, der Betrag mit Sperrvermerk werde zur Schwerpunktsetzung und für Positionen ohne Haushaltsansatz genutzt. Der Aufsichtsrat entscheide hierüber meist in der zweiten Jahreshälfte.
Herr Wulf sieht eine Konkurrenz zwischen dem alten Beschluss des Kreistags zur Verlustausgleichzahlung und der nun vorgesehenen Summe in Höhe von 924.200 €. Er beantragt daher:
Der Landrat gibt zu bedenken, dass nach seiner fachlichen Einschätzung der alte Beschluss automatisch durch einen neuen Beschluss zur Sache aufgehoben werde. Der beantragten Ergänzung von Herrn Wulf wird bei drei Enthaltungen zugestimmt.
Beschlussvorschlag:
Verlust-Ausgleichszahlung in Höhe von maximal 924.200,- € gewährt, davon 100.000,- € mit Sperrvermerk. Über die Freigabe der gesperrten Mittel entscheidet der Aufsichtsrat.
Der Gesellschaftervertreter, Herr Landrat Schröder, wird mit der Herbeiführung eines entsprechenden Gesellschafterbeschlusses beauftragt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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