Bürgerinformationssystem
Herr Schleusner stellt den Benchmarkingbericht 2019 vor, er basiere auf den Zahlen von 2018. Herr Schleusner erläutert Eckdaten aus dem Bericht.
Frau Schwarz fragt nach dem Nutzen dieses Berichtes, der ja einen enormen Arbeitsaufwand für die Verwaltung darstelle. Sie stellt die Frage, ob es nicht ausreichend sei, diesen Bericht nur alle zwei Jahre zu erstellen.
Frau Rohwer zeigt auf, dass dieser Bericht auch dazu diene, sich extern mit anderen Kreisen zu vergleichen und intern ein Instrument zur Steuerung der Prozesse sei. Veränderungen in die eine oder andere Richtung könnten frühzeitig umfassend erkannt werden und Prozesse in durch die Politik gewünschte Richtung gelenkt werden. Mittlerweile sei eine hohe Validität der Daten erreicht.
Im Ausblick weist Herr Schleusner darauf hin, dass ab 01.01.2020 neue Begrifflichkeiten zu verwenden seien (z.B. besondere Wohnformen statt stationäres Wohnen). Die Entwicklung bezgl. „Inklusion & Werkstätten“ bleibe zu beobachten. Es dürfe nicht vergessen werden, dass die Beschäftigten in Werkstätten erwerbsunfähig (weniger als 3 Stunden erwerbsfähig) seien. Es gelte, Wahlmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung und Eingliederungshilfebedarf zu generieren. Dies betreffe insbesondere jüngere Menschen. Frau Altenhöner bekräftigt dies.
Anschließend berichtet Frau Rohwer vom Stand der Umsetzung des BTHG. Seit 01.01.2020 sei die Eingliederungshilfe in das SGB IX überführt. Der Abschluss der neuen Leistungs- und Transfervereinbarungen habe sich zum Teil verzögert. Sämtliche Fälle mussten neu erfasst werden. Diese zusätzliche Arbeit wurde auch durch Wochenenddienste bewältigt. Die Verträge im besonderen Wohnen wurden teilweise sehr spät vorgelegt. Entstandene Rückstände würden nun abgearbeitet.
Der Vorsitzende sich für die Informationen.
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