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Auszug - Kommunale Zielvereinbarung mit dem Jobcenter Kreis Segeberg für das Jahr 2020  

 
 
14. Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 4.5
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 06.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:33 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
DrS/2020/018 Kommunale Zielvereinbarung mit dem Jobcenter Kreis Segeberg für das Jahr 2020
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Schätzer, Jannika
Federführend:Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration Bearbeiter/-in: Schätzer, Jannika
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Der Vorsitzende und Herr Knapp erläutern kurz die Beschlussvorlage.

 

Herr Wulff fragt, wieviele der vom Kreistag für das Jobcenter ausgewiesenen kommunalen Stellen denn tatsächlich besetzt seien.

 

Herr Knapp erläutert, dass gegenwärtig 62 der theoretisch 80 zu besetzenden kommunalen Stellen besetzt seien. Es sei das Ziel der Geschäftsführung, dass die Bundesagentur für Arbeit und der Kreis Segeberg jeweils die Hälfte des Personals des Jobcenters stellen. Dies entspräche der gleichberechtigten Verantwortung beider Partner.

 

Derzeit würden nach Auskunft von Herrn Knapp aus personalwirtschaftlichen Gründen zu besetzende Stellen im Bereich Markt und Integration überwiegend durch den Kreis Segeberg und Stellen im Bereich Leistung durch die Bundesagentur für Arbeit besetzt.

 

Frau Lange fragt, wie es zu der hohen Widerspruchsquote von 47 %  bei den kommunalen Leistungen kommen könne.

Herr Knapp weist hier darauf hin, dass die Bearbeitung insbesondere im Bereich der Kosten der Unterkunft konfliktträchtig und komplex seien. Unabhängig davon werde eine Verbesserung der Bearbeitung in diesem Teil der Leistungsabteilung angestrebt.

 

Auf Nachfrage erklärt Herr Giesecke, dass vermutlich bei weniger als 10% der Fälle Kosten der Unterkunft aus dem Regelsatz gezahlt werden müssten, weil das Jobcenter die Kosten nicht vollständig übernehme. Dabei handele es sich um Näherungswerte, da eine statistische Erfassung dieser Fälle nicht erfolge.

 

Bezüglich einer Nachfrage hinsichtlich der Nutzung von Ermessensspielräumen äußert Herr Knapp, die Entscheidungen erfolgten immer auf der Grundlage geltenden Rechts, bei Einzelfallkonstellationen erfolge auch immer eine Einzelfallentscheidung, Ermessen werde ausgeübt.

 

Herr Knapp berichtet an dieser Stelle, dass es vermehrt Angriffe auf die Mitarbeitenden des Jobcenters gebe und häufig die Polizei im Hause sei. Er bittet um Rückhalt für die Arbeit im Jobcenter.

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Zielvereinbarung mit dem Geschäftsführer des Jobcenters über die kommunalen Ziele für das Jahr 2020 wird in der vorliegenden Form beschlossen.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

3

 

 

3

SPD

3

 

 

3

B 90/ Die Grünen

2

 

 

2

FDP

1

 

 

1

AfD

1

 

 

1

WI-SE

1

 

 

1

Gesamt

11

 

 

11

 

(Ein stimmberechtigtes Ausschussmitglied bei Abstimmung nicht im Raum)

 

Pause 19:42 – 20:00 Uhr