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Auszug - Informationen und Anfragen  

 
 
9. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Gesundheit
TOP: Ö 5.1
Gremium: Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 10.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:33 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
 
Wortprotokoll

 

Herr Schröder informiert darüber, dass die DRK Rettungsdienst gGmbH Klage gegen den Kreis Segeberg wegen Ausgleich der Kosten des Rettungsdienstes erhoben habe. Es handele sich um noch auszugleichende Kosten aus der Durchführung des Rettungsdienstes, die teilweise seit mehreren Jahren von den Krankenkassen als Kostenträger strittig gestellt wurden. Ein Ausgleich der Restforderungen des DRK könne erst erfolgen, wenn die Wirtschaftlichkeit der Durchführung des Rettungsdienstes von den Kostenträgern anerkannt und die Kosten geeint seien. Dies sei und war unabhängig von der mittlerweile erfolgten Übertragung der Durchführung des Rettungsdienstes auf die RKiSH erforderlich. Aktuell liefen die abschließenden Verhandlungen mit den Kostenträgern, an denen die DRK Rettungsdienst Segeberg gGmbH beteiligt sei. Ziel aller Beteiligten in den Verhandlungen sei es, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

 

Zum Thema Leitstelle berichtet Herr Schröder, dass der Vertrag mit der Stadt Norderstedt über die Durchführung des Betriebs einer integrierten Leitstelle für den Kreis Segeberg noch eine Laufzeit bis zum Ende 2024 habe. Der pauschale Kostenbeitrag des Kreises von 250.000 € jährlich sei bis zum 31.12.2020 festgeschrieben. Bis zum 31.03.2020 müssen Verhandlungen über eine Fortschreibung oder Änderung des pauschalen Kostenbeitrags aufgenommen werden. Hierzu habe das erste Gespräch stattgefunden. Herr Gade merkt dazu an, dass die Softwareumstellung in der Leitstelle Norderstedt notwendig sei. Die RKiSH habe dazu ein Pflichtenheft auferlegt. Frau Hahn-Fricke erkundigt sich zur Kündigungsfrist des Vertrages mit der Stadt Norderstedt. Herr Schröder erklärt, dass eine Kündigung zwei Jahre vor Ablauf der Vertragslaufzeit erfolgen müsse.

 

Herr Schröder informiert, dass am 01.06.2020 eine neue Verordnung für Taxitarife im Kreis Segeberg in Kraft trete.

 

Herr Vollmer bittet um Informationen über den Sachstand beim KBA zum Thema Rettungsdienst. Herr Schröder berichtet, dass hier aktuell ebenfalls zwischen Kreis Segeberg, KBA und Krankenkassen verhandelt werde.

 

Herr Becker erfragt den Sachstand zum Verfahren bezüglich der Fleischbeschaugebühren. Hierzu müsse laut Herrn Schröder die Entscheidung des EUGH abgewartet werden.