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Auszug - Schlüsselkennzahlenbericht IV/2019  

 
 
9. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Gesundheit
TOP: Ö 4.4
Gremium: Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 10.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:33 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
DrS/2020/002 Schlüsselkennzahlenbericht IV/2019
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht der Verwaltung
Federführend:Gremien, Kommunikation, Controlling Bearbeiter/-in: Kind, Sandra
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

 

Herr Schröder stellt den Schlüsselkennzahlenbericht IV/2019 vor.

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Holtz erklärt Herr Petry die Hintergründe zum Ziel „Hinwirken auf eine infektionshygienische Unbedenklichkeit“

 

Herr Schulz erkundigt sich über die Finanzierung von Tierheimen. Die Antwort wird dem Protokoll hinzugefügt.

In der Regel kümmern sich die Tierschutzvereine um die kommunale Aufgabe der Unterbringung und Pflege von herrenlosen Tieren oder von Tieren, die vom Besitzer ausgesetzt oder diesem abhandengekommen bzw. weggenommen worden sind. Es ist generell üblich, dass Tierheime mit den Kommunen, in denen sie ansässig bzw. zu denen sie benachbart sind, feste vertragliche Vereinbarungen zur Aufnahme von Fundtieren getroffen haben. Diese Vereinbarungen beinhalten, dass diese Tiere über einen Zeitraum von im Regelfall vier Wochen im Tierheim untergebracht werden, bis sie an den Besitzer zurückgegeben werden können. Die Tierschutzvereine greifen ansonsten auf Mitgliedsbeiträge und gelegentliche Spenden zurück. Für Tiere, die aufgrund von Tierschutzproblemen aus ihren Haltungen fort genommen werden, erstatten die für die Fortnahmen zuständigen Behörden (Ordnungsämter bzw. Veterinärämter) sämtliche anfallenden Kosten für die Unterbringung und Pflege dieser Tiere sowie für gegebenenfalls unabweisbar erforderliche tierärztliche Behandlungen. Darüber hinaus gewährt das Land Zuwendungen zur Unterstützung der Leistungen des ehrenamtlichen Tierschutzes für Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen.

 

Herr Becker wünscht einen Sachstand zum Thema „Coronavirus“.

Herr Petry gibt an, dass täglich Anrufe und Nachfragen zu dem Thema eingingen und die Anzahl der Anfragen steige. Bisher habe es im Kreis Segeberg drei Verdachtsfälle gegeben.  Keiner dieser Fälle wurde bestätigt. Sollte sich eine Erkrankung mit dem Virus bestätigen, würde nach der Verfahrensvorgabe vom Robert-Koch-Institut gehandelt werden. Dazu bestehe ein stetiger Austausch mit dem Land Schleswig-Holstein und dem Robert Koch Institut. Eine Neuerung sei, dass bereits Verdachtsfälle gemeldet werden müssen.

 

Herr Becker erkundigt sich über die Zuständigkeit bei der Namensgebung von Kreisstraßen. Die Antwort wird dem Protokoll hinzugefügt:

Die Straßennamensgebung und Hausnummerierung ist in Schleswig-Holstein keine wegerechtliche, sondern eine ordnungs- und kommunalrechtliche Angelegenheit. Sie ist nicht an die Straßenbaulast geknüpft. Straßennamen dienen der Orientierung im Stadt- beziehungsweise Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für Bürger und Behörden in gleicher Weise. Neben der Ordnungsfunktion kann die Straßenbenennung der Wahrung gemeindlicher Tradition oder der Ehrung verdienter Bürger und Persönlichkeiten dienen. Das Recht, den öffentlichen Straßen (und Plätzen) Namen zu geben, ist eine Selbstverwaltungsangelegenheit der Gemeinden. Das Benennungsrecht umfasst auch das Recht, bestehende Namen zu ändern. Die Straßenbenennung steht im Ermessen der Gemeinde. Sie hat bei der Wahl des Straßennamens einen weiten Ermessensspielraum. Ein „Recht“ auf einen bestimmten Straßennamen hat der Anlieger nicht. Die Straßennamen müssen eine hinreichende Unterscheidbarkeit gewährleisten. Bei einer Straßenumbenennung sind bestehende Interessen der Anlieger an der Beibehaltung des bisherigen Straßennamens im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen.

 

Frau Hahn-Fricke fragt zum Thema hausärztliche Versorgung an und möchte wissen, ob der Koordinator seine Arbeit bereits aufgenommen habe. Die Vorsitzende berichtet dazu, dass eine Pressekonferenz stattgefunden habe und die Arbeit des Koordinators nun anlaufe. Die Vorsitzende sagt zu, das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des OVG Ausschusses zu nehmen.