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Auszug - Dritter Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Teilaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I bis III zur Ausweisung von Vorranggebieten mit Ausschlusswirkung für die Windenergienutzung an Land  

 
 
9. Sitzung des Ausschusses für Umwelt-Natur- und Klimaschutz
TOP: Ö 5.3
Gremium: Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 12.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:54 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
DrS/2020/008 Dritter Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Teilaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I bis III zur Ausweisung von Vorranggebieten mit Ausschlusswirkung für die Windenergienutzung an Land
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:F. Hartmann
Federführend:Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz Bearbeiter/-in: Hartmann, Frank
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Hartmann ergänzt, dass mit Ausnahme des im Naturpark Holsteinische Schweiz gelegenen Vorranggebietes in Travenhorst (SEG_013) fachlich keine grundsätzlichen Bedenken gegen die ausgewiesenen Vorranggebiete bestünden. Zu der Fläche SEG_013 würde auf die vorherige Stellungnahme des Kreises sowie auf die Stellungnahme des Naturparkes verwiesen.

 

Herr Wersig weist darauf hin, dass die SPD-Fraktion sich enthalten werde, da noch Informationsbedarf bestehe. Dieser solle im Hauptausschuss gedeckt werden.

 

Herr Köppen fragt nach den Abwägungsgründen des Landes, die zu einer Beibehaltung des Vorranggebietes 013 und einer Streichung des Vorranggebietes 012 in Nehms geführt haben und verweist auf die in Travenhorst gegebenen Abstände zu nächstgelegener Wohnbebauung.

 

Herr Hartmann erläutert, dass die Abwägung in den ausliegenden Unterlagen vollständig dokumentiert sei. Ausschlaggebend für die Streichung der Fläche SEG_012 in Nehms sei der Nachweis eines Rot Milan-Horstes gewesen. Er erläutert weiterhin die der Planung zugrunde liegende Abstandregelung.

 

Herr Dr. Pranzas verweist auf die technische Entwicklung. Danach können z.B. mittels Detektoren anfliegende Großvögel erkannt und die Anlage temporär abgeschaltet werden. Herr Hartmann verweist auf die erforderlichen Einzelgenehmigungsverfahren, in denen ggf. zum Schutz der Vögel erforderliche  Auflagen festgelegt werden, in denen auch solche technischen Lösungen zum Einsatz kommen können.

 

Herr Köppen merkt an, dass die tatsächliche Immissionsbelastung für die Menschen durch die geltenden Abstände nicht hinreichend berücksichtigt sei. Herr Hartmann führt hierzu aus, dass hier – anders als im Straßenbau oder beim Sportlärm – keine verbindlichen Grenzwerte existieren würden. Die in der Planung formulierten Mindestabstände stellen den derzeitigen Erkenntnisstand darüber dar, wo rechtssicher eine untere Grenze der Zumutbarkeit festgelegt werden könne und auch müsse. Im Bereich von Ortslagen seien aus Gründen der Naherholung und der Siedlungsentwicklung zusätzliche Puffer festgelegt worden.

Herr Dr. Pranzas verweist auf spezielle Berechnungsmodelle, die eine Immissionsbelastung dezidiert feststellen können.

 

Herr Evermann fordert als Abstandsregelung die 10-fache Anlagenhöhe. Herr Hartmann verweist auf die Rechtslage, wonach der Windenergienutzung in substantieller Weise Raum zu verschaffen sei. Würde man der Forderung der AfD folgen, ließen sich nicht ausreichend Flächen ausweisen. 

 

Frau Prof. Täck verweist darauf, dass andere Energieträger mit deutlich negativeren Auswirkungen verbunden seien, zum Beispiel das Kohlekraftwerk Wedel.

Der Vorsitzende erklärt, dass der Beschlussvorschlag verändert werden könne und stellt ihn sodann zur Abstimmung.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Entwürfe der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Teilaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I bis III zur Ausweisung von Vorranggebieten mit Ausschlusswirkung für die Windenergienutzung an Land werden zur Kenntnis genommen. 

 

Auf die Stellungnahme der Verwaltung des Kreises Segeberg als Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Regionalplans III sowie auf die Stellungnahmen der Gemeinden wird verwiesen.

 

Darüber hinaus werden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

4

 

 

4

SPD

 

 

3

3

B 90/ Die Grünen

2

 

 

2

FDP

1

 

 

1

AfD

 

1

 

1

WI-SE

 

 

1

1

Gesamt

7

1

4

12