Home
 
Kreistag
Ausschüsse
Fraktionen
 
Kalender
Übersicht
 
Übersicht
 
Textrecherche


Bürgerinformationssystem

Auszug - Antrag der Fraktion B90/ Die Grünen: Energiegutachten für kreiseigene Hochbauvorhaben  

 
 
10. Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 6
Gremium: Kreistag des Kreises Segeberg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 12.03.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:55 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
DrS/2020/055 Antrag der Fraktion B90/ Die Grünen: Energiegutachten für kreiseigene Hochbauvorhaben
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Fraktion B90/ Die Grünen
Federführend:Gremien, Kommunikation, Controlling Bearbeiter/-in: Schmitt, Frank
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Dr. Krauß erläutert als Kernanliegen des Antrags, dass bei Untersuchung von Versorgungs- und Anlagensystemen bei kreiseigenen Liegenschaften neben den Investitions- auch Betriebs- und Umweltfolgekosten für mindestens 15 Jahre zu betrachten seien, um die Vorteilhaftigkeit zu ermitteln. Er verdeutlicht dies beispielhaft am Neubau des Bürogebäudes Rosenstr. mit dem Vergleich zwischen einer Luft-Wasser-Wärmepumpe und einer Wärmepumpe mit Erdwärmesonde. Würden hier die Betriebskosten über einen Zeitraum von 20 Jahren mit in den Vergleich einbezogen, erweise sich die Wärmepumpe mit Erdwärmesonde als vorteilhaft, trotz der ca. 3 Mal teureren Anschaffungskosten.

 

Herr Flak bittet darum, im Beschlusstext keine Vergleiche mit Einfamilienhäusern vs. Bürogebäuden vorzunehmen. Zudem wendet er ein, dass aus seiner Sicht die Betrachtungszeiträume willkürlich gewählt worden seien. Im Bauausschuss würden schon jetzt alle denkbaren Optionen durch die Verwaltung vorgestellt, der Antrag sorge so für zusätzliche Bürokratie. Außerdem gehe es in den meisten Fällen um Bestandsliegenschaften des Kreises.

 

Herr Ahrens betont, dass die Politik aktuell zur Entscheidungsfindung bei Neubauten ausreichend Informationen erhalte und die Prüfung der Effizienz berücksichtigt werde. Für Bestandsimmobilien könnten bereits jetzt die Energieberichte der Verwaltung genutzt werden. Zudem seien Betriebskosten variabel und die Entwicklung ungewiss. Unklar sei auch die Herkunft der zugrunde gelegten Faktoren.

 

Herr Wulf spricht sich dafür aus, nicht nur ökonomische Gründe bei der Beurteilung zugrunde zu legen, sondern vordringlich ökologische, da die CO2-Belastung mittel- und langfristig das zukünftige Thema sei. Die Zukunft gehöre alternativen Energien.

 

Frau Prof. Dr. Täck verweist darauf, dass Kern des Antrags der Klimaschutz sei. Die vorgelegten Zahlen seien nicht willkürlich gewählt, sondern fänden sich so auch in den Ausschreibungen wieder. In der Langzeitbetrachtung müsse die Ökologie im Vordergrund stehen, die Ökonomie im Laufe von 10 bis 15 Jahren.

 

Herr Weber erläutert, dass die im Antrag geforderten Inhalte als Bestandteil der Ausschreibungen bereits Berücksichtigung fänden und ein Extra-Gutachten daher überflüssig sein.

 

Der Kreispräsident stellt den Antrag zur Abstimmung.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt bei allen kreiseigenen Hochbauvorhaben in Zuge der Vorplanung nach HOAI  (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) auf Basis der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ein Energiegutachten aufstellen zu lassen, in dem naheliegende, sich aufdrängende energetische Gebäudedämm- und Wärmeversorgungssysteme gegenüber gestellt und untereinander verglichen werden. In der Regel sind mindestens drei unterschiedliche Systeme zu untersuchen. Die Menge des CO2 Ausstoßes von fossilen Wärmeerzeugern ist beim Kostenvergleich mit zu berücksichtigen. Die Höhe des Kostenansatzes sollte sich an den Empfehlungen des UBA orientieren. Neben den Investitionskosten sind auf lange Sicht als entscheidender wirtschaftlicher Faktor auch die Betriebskosten über einen Zeitraum von ca. 25 Jahren mit zu erfassen. Der zugleich wirtschaftlichsten und umweltverträglichsten Lösung aus Investitions- und Betriebskosten ist der Vorzug zu geben. Mit dieser Vorzugslösung soll dann die weitere Planung ab Leistungsphase 3 nach HOAI (Entwurfsplanung) fortgesetzt werden.

 

Die Kosten für ein Energiegutachten betragen aus eigener Erfahrung (EFH Neubau) etwa 2,5% der gesamten Planungskosten für das Bauvorhaben. Dieser geringe Mehraufwand amortisiert sich durch Einsparungen bei den Energiekosten in der Regel bereits nach wenigen Jahren (eigenes EFH nach einem Jahr).

 

Die Klimaschutzmanager der Kreisverwaltung sollen bei der Erstellung des Gutachtens auf Seiten des Auftraggebers beratend mit eingebunden werden.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

21

 

 

21

SPD

 

12

 

12

B 90/ Die Grünen

7

 

 

7

FDP

 

4

 

4

AfD

 

5

 

5

WI-SE

 

3

 

3

Freie Wähler

 

2

 

2

Die Linke

2

 

 

2

Gesamt

30

26

 

56