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Beschluss zu TOP 16.1: Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung, die Anmietung der unter a) benannten Immobilien zum nächst möglichen Zeitpunkt umzusetzen und im Rahmen der internen Prüfung und Bestimmung zu belegen. Die finanziellen Mittel stehen im Haushalt 2020 im Teilplan 1116 zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung, die Anmietung der unter b) benannten Immobilien zum nächst möglichen Zeitpunkt umzusetzen und im Rahmen der internen Prüfung und Bestimmung zu belegen. Die finanziellen Mittel stehen im Haushalt 2020 im Teilplan 1116 zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt
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