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Auszug - Neuaufstellung der einkommensunabhängigen Geschwisterermäßigung für Horte im Rahmen der Kita-Reform  

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ACHTUNG BEGINN 16:30 UHR
TOP: Ö 3.3.4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 11.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
DrS/2020/110 Neuaufstellung der einkommensunabhängigen Geschwisterermäßigung für Horte im Rahmen der Kita-Reform
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Herr Wenzel
Federführend:Kita, Jugend, Schule, Kultur Bearbeiter/-in: Zierke, Beate
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Pohlmann führt aus, dass der TOP 3.3.4, 3.3.5 und 3.3.6 an dieser Stelle gemeinsam beraten werden. Er erklärt, dass die Horte nach den Vorstellungen des Bundesgesetzgebers auslaufen und die Kinder ab 2025 stattdessen

die OGS Betreuung nutzen sollen. Die Verwaltung schlage für den Beschuss vor, gemäß Variante 3 die Weitergewährung der einkommensunabhängigen Hortermäßigung vorerst bis zum 31.07.2021 zu begrenzen. Weiter weist er darauf hin, dass es sich um eine freiwillige Leistung des Kreises handele und mit coronabedingten Ausfällen auf den Haushalt 2021 zu rechnen sei.

 

Herr Schuchardt vertritt die Auffassung, dass man keine Lücke entstehen lassen sollte und favorisiert deshalb Variante 2. Auch Frau Saggau spricht sich für Variante 2 aus. Sie wünscht einen regelmäßigen Sachstandsbericht. Herr Schroeder erklärt ebenfalls, dass die Fraktion für Variante 2 stimmen werde. Er stellt einen Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag, über diesen lässt der Vorsitzende abstimmen.

Beschlussvorschlag:

Die einkommensunabhängige Geschwisterermäßigung für Hortkinder wird beibehalten bis zum 31.12.2024 (Ende der Übergangsphase in der Kita Reform mit anschließender Überführung in das Zielsystem). Im Jahr 2022 wird die Verwaltung die aktuelle Sachstandslage erneut prüfen und der Politik zur weiteren Befassung eine Vorlage erstellen.

 

Kommunen, in denen noch Hortbetreuung stattfindet, sind aufgefordert, bis zum 31.07.2021 ein Konzept zum Übergang auf die schulische Ganztagsbetreuung vorzulegen. Diese Konzepte sollen spätestens zum 31.07.2022 verbindliche Maßnahmen beinhalten.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

4

 

 

4

SPD

2

 

 

2

B 90/ Die Grünen

1

 

 

1

FDP

1

 

 

1

AfD

-

 

 

-

Freie Träger

6

 

 

6

Gesamt

14

 

 

14