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Auszug - Verlängerung und Optimierung der Leistungsvereinbarung zwischen dem Kreis Segeberg und der Kreisjägerschaft Segeberg im Landesverband Schleswig-Holstein e. V.  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt-Natur- und Klimaschutz
TOP: Ö 3.12
Gremium: Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 17.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
DrS/2019/326-2 Verlängerung und Optimierung der Leistungsvereinbarung zwischen dem Kreis Segeberg und der Kreisjägerschaft Segeberg im Landesverband Schleswig-Holstein e. V.
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
  Bezüglich:
DrS/2019/326
Federführend:FB Umwelt, Planen, Bauen Beteiligt:Naturschutz und Landschaftspflege
Bearbeiter/-in: Timmermann, Axel  Wasser-Boden-Abfall
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Evermann verweist auf den Einwand von Frau Prof. Dr. Täck aus dem Hauptausschuss, dass der Kreisjägerschaft keine Mittel für den Naturschutz gestrichen werden sollen, falls Fallwild nicht entsorgt werde. Er beantragt die Streichung von § 1 Abs. 6.

 

Herr Timmermann und Herr Schrenk erläutern, dass keine Hinweise darauf gebe, dass dem Kreis in der Vergangenheit nennenswerte Kosten für die Entsorgung von Fallwild entstanden seien. Der Passus im Vertrag sei lediglich eine Rückversicherung, es habe diesbezüglich bisher keine Probleme gegeben.

 

Herr Schrenk erläutert noch einmal kurz die redaktionellen Änderungen und Klarstellungen, die er bereits in der Sitzung des Hauptausschusses am 26.05.2020, begründet habe. Diese seien dort als Anlage zur Sitzung beigefügt.

 

Beschlussvorschlag:

1. Der Kreistag beschließt die seit 1999 bestehende Zusammenarbeit

mit der Kreisjägerschaft Segeberg e. V. im Sinne des Natur-und Umweltschutzes fortzusetzen und als Grundlage dieser Zusammenarbeit die „Leistungsvereinbarung zur Förderung von Natur- und Umweltschutzmaßnahmen im Kreis Segeberg“ (Anlage 1, Stand: 13.05.2020) mit einer Gültigkeit bis zum 31.12.2024, den „Kontrakt über die Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege“ (Anlage 2, Stand: 13.05.2020) sowie die „Förderfähigen Maßnahmen“ (Anlage 2.1, Stand 13.05.2020) als Anlage 1 zum Kontrakt mit den redaktionellen Änderungen und Klarstellungen gemäß der Anlagen 2 und 3 zu Top 3.4 der Sitzung des Haupausschusses am 26.05.2020.

 

2. Der Kreistag beschließt vorbehalltich der Zustimmung der Kreisjägerschaft Segeberg im Landesverband Schleswig-Holstein e. V.

 

3. Der Landrat wird beauftragt die Leitstungsvereinbarung und den Kontrakt zu unterschreiben.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

3

 

 

3

SPD

3

 

 

3

B 90/ Die Grünen

2

 

 

2

FDP

1

 

 

1

AfD

1

 

 

1

WI-SE

1

 

 

1

Gesamt

11

 

 

11