Bürgerinformationssystem
Es werden keine Fragen gestellt. Beschlussvorschlag: 1. Der Kreistag beschließt die seit 1999 bestehende Zusammenarbeit mit der Kreisjägerschaft Segeberg e. V. im Sinne des Natur-und Umweltschutzes fortzusetzen und als Grundlage dieser Zusammenarbeit die „Leistungsvereinbarung zur Förderung von Natur- und Umweltschutzmaßnahmen im Kreis Segeberg“ (Anlage 1, Stand: 13.05.2020) mit einer Gültigkeit bis zum 31.12.2024, den „Kontrakt über die Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege“ (Anlage 2, Stand: 13.05.2020) sowie die „Förderfähigen Maßnahmen“ (Anlage 2.1, Stand 13.05.2020) als Anlage 1 zum Kontrakt mit den redaktionellen Änderungen und Klarstellungen gemäß der Anlagen zur Sitzung.
2. Der Kreistag beschließt vorbehaltich der Zustimmung der Kreisjägerschaft Segeberg im Landesverband Schleswig-Holstein e. V.
3. Der Landrat wird beauftragt die Leitstungsvereinbarung und den Kontrakt zu unterschreiben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||