Bürgerinformationssystem
Von Frau Altenhöner wurde in einer Stellungnahme bemängelt, dass die Telefon-Hotline für Menschen mit Beeinträchtigungen dem Prinzip der Inklusion widerspreche. So erkundigt Herr Mann sich nun direkt bei Frau Altenhöner, wie dies konkret zu verstehen sei. Infolgedessen weist sie daraufhin, dass alle Personen das Recht zur Nutzung der Hotline haben müssten, da dies das Ziel der Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvetion sei.
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