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Auszug - 1. Änderung der Satzung zur Förderung von Kindern in Tagespflege nach § 23 und § 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) des Kreises Segeberg rückwirkend zum 01.08.2020  

 
 
Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.10
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 22.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
DrS/2020/193 1. Änderung der Satzung zur Förderung von Kindern in Tagespflege nach § 23 und § 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) des Kreises Segeberg rückwirkend zum 01.08.2020
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Herr Krützfeldt
Federführend:Kita, Jugend, Schule, Kultur Bearbeiter/-in: Zierke, Beate
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es werden keine Fragen gestellt.

 

Beschlussvorschlag:

Die 1. Änderung der Satzung des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege nach § 23 und § 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) wird rückwirkend zum 01.08.2020 in Form des beigefügten Entwurfes (Anlage 1) beschlossen.

Ein überplanmäßiger Mehraufwand von bis zu 300 TEUR im Haushaltsjahr 2020 wird genehmigt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

4

 

 

4

SPD

3

 

 

3

B 90/ Die Grünen

2

 

 

2

FDP

1

 

 

1

AfD

1

 

 

1

WI-SE

1

 

 

1

Gesamt

12

-

-

12