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Beschlussvorschlag: Die 1. Änderung der Satzung des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege nach § 23 und § 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) wird rückwirkend zum 01.08.2020 in Form des beigefügten Entwurfes (Anlage 1) beschlossen. Ein überplanmäßiger Mehraufwand von bis zu 300 TEUR im Haushaltsjahr 2020 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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