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Auszug - Jahresabschluss 2019 des Kreises Segeberg  

 
 
Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.24
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 22.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
DrS/2020/199 Jahresabschluss 2019 des Kreises Segeberg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Lensch, Inger
Federführend:Finanzen und Finanzcontrolling Bearbeiter/-in: Kordts, Stefanie
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Rüge führt in die Vorlage ein und teilt mit, dass der Jahresabschluss rechtzeitig vom Fachdienst Finanzen fertiggestellt worden sei. Herr Schössow ergänzt, dass die Verwendung des Jahresüberschusses wie um Kreistag beschlossen umgesetzt worden sei. Der Jahresabschluss und der Lagebericht würden ein korrektes Bild des Kreises darstellen.

 

Herr Köppen erkundigt sich, ob die Forderungen an den Rettungsdienst noch realistisch seien und wann der Prozess zur Fleischbeschau abgeschlossen werden könne. Der Landrat erklärt, dass ein Urteil auf europäischer Ebene abgewartet werden müsse. Beim Rettungsdienst werde ein zeitnaher Ausgleich erhofft.

 

Der Kreispräsident spricht dem Fachdienst Finanzen seinen ausdrücklichen Dank für die zeitnahe Erstellung des Jahresabschlusses aus. Es sei fast ausnahmslos alles gut erläutert und der Fachdienst begleite die Politik sehr gut. Erfreulich sei die hohe Schuldentilgung. Er stellt einige Fragen, deren Beantwortung Frau McGregor zum Protokoll zusagt (s. u.).

 

 

Beantwortung der Fragen seitens des FD Finanzen:

 

Umgang mit den offenen Forderungen aus dem Bereich "Leistungen für Unterkunft und Betreuung" die das Jobcenter für den Kreis bearbeitet

Der Fachdienst 50.60 hat vom Jobcenter, das für den Kreis Segeberg den Forderungseinzug für die kommunalen Leistungen "Kosten der Unterkunft und Heizung" (§ 22 SGB II) sowie "Bildung und Teilhabe" (§ 28 SGB II) durchführt, zum Jahresabschluss 2019 eine Aufstellung der offenen Forderungen erhalten. Gemäß dieser Aufstellung lagen bis zum 31.12.2019 offene Forderungen in Höhe von 6.719.742,04 € vor.

Diese Forderungen werden vom Jobcenter bearbeitet und werden somit nicht in der Finanzsoftware MACH des Kreises erfasst. Um eine vollständige Erfassung aller offenen Forderungen zu erhalten, wurde der Betrag zum 31.12.2019 in Mach für den Jahresabschluss eingebucht bzw. ab dem Jahresabschluss 2019 werden nur noch die Veränderungen gebucht.  Zum Jahresabschluss 2019 haben sich die Forderungen um 236.565,45 € gegenüber dem Vorjahr reduziert.

Da die Forderungen aus dem Bereich "Leistungen für Unterkunft und Betreuung"  (TP 3121) mindestens seit 2008 bestehen, wird neben der allgemeinen  Pauschalwertberichtigung von 1,6 % für alle Forderungen des Kreises für die „Jobcenter-Forderungen“ zusätzlich eine Pauschalwertberichtigung von 38,16 % ermittelt. Der Prozentsatz ergibt sich aus dem Durchschnittswert ab 2012 bis 2019 im Vergleich der Jahresanfangsbestände der Forderungen mit den jährlich erfolgten Tilgungen und Absetzungen. Somit erfolgt eine Wertberichtigung in Höhe von 2.565.253,56 €. Auch hier wird nur die Veränderung zum Vorjahr in Höhe von 28.679,48 € gebucht.

Neben der Pauschalwertberichtigung wird auch ein Anteil der „Jobcenter-Forderungen“ in Höhe von 25 % als zweifelhaft angesehen. Somit wird ein Betrag in Höhe von 1.679.935,51 € von den sonstigen öffentlichen-rechtlichen Forderungen als zweifelhafte Forderungen dargestellt. Dieser Betrag wird in voller Höhe gebucht.

 

Forderungsaufrechnung mit dem DRK

Im Prüfungsbericht S. 19 steht: Durch die gegenseitige Aufrechnung von Forderungen wird sich der Gesamtrückzahlungsbetrag bei den Liquiditätshilfen allem Anschein nach verringern.

Erläuterung dazu:

Die Krankenkassen hatten zu geringe Entgelte für Rettungsfahrten gewährt. Dadurch gerieten die Durchführer der Rettungsfahrten in Liquiditätsprobleme. Da der Kreis als Träger des Rettungsdienstes für die Durchführung der Rettungsfahrten verantwortlich ist, hat der Kreis den Durchführern (zu der Zeit noch: DRK und dem KBA) jeweils eine Liquiditätshilfe gezahlt. Nach Verhandlungen mit den Krankenkassen, haben diese mittlerweile höheren Entgelten zugestimmt. Entsprechend dem Finanzierungssystem des Rettungsdienstes haben die Krankenkassen die seinerzeitige Unterfinanzierung des Rettungsdienstes durch die vorübergehende Erhöhung der Entgelte ausgeglichen. Diese erhöhten Entgelte sind entsprechend dem Finanzierungssystem im Rettungsdienst an den jetzt beauftragten Durchführer, die RKiSH, geflossen und dort gesondert verbucht worden. Die an die ehemaligen Durchführer DRK und KBA gewährten Liquiditätshilfen sollen im Rahmen der jetzt stattfindenden Schlussabwicklung der damaligen Rettungsdienststruktur unter Berücksichtigung evtl. noch bestehender Forderungen von DRK und KBA aus den oben erwähnten erhöhten Entgelten zurückgeführt werden. Die Verhandlungen hierzu, unter Einbeziehung der Krankenkassen als Kostenträger, befinden sich in einem fortgeschrittenen Stadium, haben sich aufgrund der Corona-Pandemie aber leider verzögert.

 

Festwert und überplanmäßiger Aufwand

Gemäß § 37 Abs. 2 GemHVO-Doppik können Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens mit einer gleichbleibenden Menge und einem gleichbleibenden Wert angesetzt werden, wenn sie regelmäßig ersetzt und ihr Gesamtwert von nachrangiger Bedeutung ist und der Bestand in seiner Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen Veränderungen unterliegt.

Der Kreis hat von dieser Inventurvereinfachungsmöglichkeit Gebrauch gemacht und u.a. ab dem 01.01.2008 einen Festwert für Büroarbeitsplätze gebildet.

Im Festwert für Büroarbeitsplätze sind bestimmte Möbelstücke enthalten, die in jedem bzw. in der Mehrheit der Büros vorhanden sind. Zur Ermittlung des Festwertes werden alle drei Jahre die Anschaffungswerte ermittelt, die Preissteigerungsrate per Rückindizierung berücksichtigt und mit dem halben Anschaffungswert im Festwert aktiviert. Es wird der halbe Anschaffungswert verwendet, da man davon ausgeht, dass bei den Möbeln im Durchschnitt die halbe Nutzungsdauer abgelaufen ist.

Der Festwert wird im Anlagevermögen aktiviert und wird in den folgenden Jahren nicht abgeschrieben. Stattdessen werden die jährlichen Ersatzbeschaffungen nicht aktiviert, sondern als Aufwand gebucht.

Gemäß der DrS/2020/205 wurden mehr Festwert-Möbel angeschafft als im Planansatz vorsehen waren, daher ergaben sich überplanmäßige Aufwendungen. Da es sich hier um Aufwand handelt, ist eine Verrechnung mit den übertragenen investiven Mitteln nicht möglich.

 

Rettungswache Bornhöved, übertragene Mittel in Höhe von 786.500 €

Die Rettungswache Bornhöved ist noch im Besitz des Kreises Segeberg. Es soll eine Erweiterung der Rettungswache auf zwei Stellplätze erfolgen. Dies wurde in 2019 nicht realisiert, daher wurden die investiven Mittel übertragen. RKiSH und FD 11.60 Technisches Gebäudemanagement sind noch in der Abstimmung zur weiteren Umsetzung. Davon abhängig ist dann auch die Verwendung der investiven Mittel.

 

Beschlussvorschlag:

 

a) Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2019 des Kreises Segeberg wird zur Kenntnis genommen.
 

b) Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt den Jahresabschluss 2019 mit der am 08.04.2020 aufgestellten Abschlussbilanz des Kreises Segeberg zum 31.12.2019 mit einer Bilanzsumme von 283.876.402,48 EUR sowie einem Eigenkapital in Höhe von 79.649.685,92 EUR sowie den Lagebericht.
 

c) Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt folgende Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von                             10.697.542,72 EUR:

 

Zuführung zur Allgemeine Rücklage    8.043.265,20 EUR

Zuführung zur Ergebnisrücklage     2.654.277,52 EUR

 

Daraus ergeben sich folgende neuen Rücklagenbestände:

Allgemeine Rücklage                  59.886.981,89 EUR

Ergebnisrücklage                   19.762.704,03 EUR

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

4

 

 

4

SPD

3

 

 

3

B 90/ Die Grünen

2

 

 

2

FDP

1

 

 

1

AfD

1

 

 

1

WI-SE

1

 

 

1

Gesamt

12

 

 

12