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Auszug - Antrag des Trägervereins KZ-Gedenkstätte Kaltenkirchen in Springhirsch e.V. auf eine institutionelle Förderung  

 
 
13. Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 19
Gremium: Kreistag des Kreises Segeberg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 24.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Landgestüt Traventhal
Ort: Lindenallee, 23795 Traventhal
DrS/2020/149 Antrag des Trägervereins KZ-Gedenkstätte Kaltenkirchen in Springhirsch e.V. auf eine institutionelle Förderung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Schleicher,Susanne
Federführend:Kita, Jugend, Schule, Kultur Bearbeiter/-in: Schleicher, Susanne
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es erfolgt keine Aussprache.

Beschluss:

Die Förderung der KZ-Gedenkstätte Springhirsch wird als Ausnahme gemäß Ziff 3.7 der Richtlinien des Kreises Segeberg über die finanzielle Förderung von Maßnahmen vom 01.01.2017 anerkannt. Der Trägerverein der KZ-Gedenkstätte Kaltenkirchen in Springhirsch e.V soll in den Jahren 2021-2023 im Rahmen einer institutionellen Förderung gemäß den Richtlinien des Kreises Segeberg über die Förderung von Maßnahmen vom 01.01.2017 eine Förderung in Höhe von bis zu 30 v.H. der als förderfähig anerkannten Kosten der Maßnahme erhalten.

Ausnahmsweise wird gemäß Ziff.2.3 der Richtlinien einer Förderung zur Deckung laufender Betriebskosten zugestimmt.

Der Trägerverein soll daher mit folgend genannten, seitens des Fachdienstes im Rahmen der Antragsprüfung ermittelten Summen maximal gefördert werden:

 

Haushaltsjahr 2021: 29.987,00 €

Haushaltsjahr 2022: 32.135,00 €

Haushaltsjahr 2023: 35.400,00 €

 

Bei den genannten Summen handelt es sich um die beantragten Beträge für die Jahre 2021, 2022 und den Höchstbetrag für das Jahr 2023.

Bei der Kostenbeteiligung der Kreises Segeberg in Höhe von höchstens 30 % der als förderfähig anerkannten Kosten fehlt dem Trägerverein im Haushaltsjahr 2023 eine Summe in Höhe von 4.150,00 Euro. Diese Summe muss vom Trägerverein selbst oder von übrigen Zuwendungsgebern erbracht werden.

Die Förderung durch den Kreis wird nur dann gewährt, wenn seitens des Trägervereins die Gesamtfinanzierung der Gedenkstätte durch Eigenbeteiligung und die Beteiligung der übrigen Zuwendungsgeber nachgewiesen wird.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 22

 

 

 22

SPD

 11

 

 

 11

B 90/ Die Grünen

 8

 

 

 8

FDP

 5

 

 

 5

AfD

 5

 

 

 5

WI-SE

 2

 

 

 2

Freie Wähler

 2

 

 

 2

Die Linke

 2

 

 

 2

Gesamt

 57

 

 

 57