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Es erfolgt keine Aussprache.
Beschluss: Die im Haushaltsjahr 2019 in den Teilbudgets L (Landrat), I (Zentrale Dienste), III (Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit) und V (Immobilienverwaltung) entstandenen überplanmäßigen Aufwendungen über 3.915.934,11 EUR werden gem. § 57 Kreisordnung i.V. mit § 95 d Abs. 1 Gemeindeordnung genehmigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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