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Auszug - Eingabe der Beratungsträger vom 06.10.2020 zur Aufhebung der Kulanzregelung gemäß DrS/2020/096 im Beratungswesen  

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3.4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 27.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
DrS/2020/096-1 Eingabe der Beratungsträger vom 06.10.2020 zur Aufhebung der Kulanzregelung gemäß DrS/2020/096 im Beratungswesen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Stankat, ManfredBezüglich:
DrS/2020/096
Federführend:Jugendamtsleitung Bearbeiter/-in: Stankat, Manfred
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Saggau teilt mit, dass die Beratungsträger in den Kuratoriumssitzungen bereits ihre Probleme dargestellt hätten und dass es politisch nicht gewünscht sei, die Träger in finanzielle Not zu bringen. Herr Schuchardt hält das in der Vorlage dargestellte Angebot der Verwaltung für gut.

 

Herr Kraft trägt im Auftrag der Beratungsträger deren Anliegen vor. So habe die Verwaltung Vorbehalte eingebaut, z. B. andere Finanzierungen auszuschöpfen. Weiter sehen die Träger die Berechnungsgrundlage der 10% Regel als überholt an, weil die Schulen über einen langen Zeitraum geschlossen waren und somit keine Beratungen stattfinden konnten. Das Fallzahlenkriterium sei in dieser Zeit nicht gut gewählt, da geringere Zahlen unabdingbar seien. Es sei statt dessen eine Anlehnung an die Zusage des Landes sowie ein beteiligungsorientiertes Vorgehen gewünscht.

 

Herr Kraft und Herr Dr. Marsch trägen jeweils eine Ergänzung zum Beschlussvorschlag vor.

 

Frau Schultz dankt den Beratungsträgern für die kreative Arbeit während der Corona-Krise. Es sei auch seitens ihrer Fraktion nicht beabsichtigt, den Trägern Schwierigkeiten zu bereiten. Sie regt für die Zukunft eine bessere Kommunikation mit der Kreisverwaltung an. 

 

Herr Stankat erklärt, dass es sich um Missverständnisse handele. In beiden Beschlussvorlagen sei hinterlegt, dass alle ersatzweise erbrachten Leistungen für die Abrechnungen akzeptiert werden. Auch die Verwaltung habe nicht die Absicht gehabt, den Trägern Schaden zuzufügen. Es sollte lediglich vermieden werden, dass es bei nicht erbrachten Leistungen zu Doppelförderungen komme. So seien beispielsweise bei der Zahlung von Kurzarbeitergeld die Personalkosten verringert.

 

Herr Stankat sehe keine Bedenken, den Beschlussvorschlag wie vorgetragen zu ergänzen. Herr Pohlmann lässt somit über den ergänzten Beschlussvorschlag abstimmen.

Beschlussvorschlag:

Der Kreis Segeberg stellt eine Entscheidung über die gemeinsame Eingabe der Beratungsträger vom 06.10.2020 zur Aufhebung der Corona-Kulanzregelung gemäß DrS/2020/096 für das Beratungswesen bis zur Vorlage der diesjährigen Verwendungsnachweise durch die Träger sowie deren Prüfung durch die Verwaltung zurück.

 

Vor Anwendung der geltenden Regelung prüft die Kreisverwaltung, ob deren Grundlagen Bestand haben und ob sie dem Ziel dient, die Träger bei der konstruktiven Aufrechterhaltung der Beratungsangebote zu unterstützen und finanziellen Schaden vom den Trägern abzuwenden.

 

Die Verwaltung wied beauftragt, für 2021 gemeinsam mit den Trägern der Beratungsstellen an die Corona-Lage angepasste Leistungsvereinbarungen und Zielkriterien zu entwickeln.

 

Um den Befürchtungen der Beratungsträger zu begegnen, betont der Jugendhilfeausschuss nochmals ausdrücklich, dass insbesondere in der aktuellen Krise die Aufrechterhaltung und Stabilisierung der Beratungs- und Hilfestruktur im Kreis erste Priorität hat.
In diesem Zusammenhang soll die Kulanzregelung als Grundlage dienen, die vertraglich vereinbarte finanzielle Ausstattung der Beratungsträger rechtssicher zu garantieren, auch wenn die Zielvereinbarungen unter den Bedingungen der Pandemie nicht in der vereinbarten Form eingehalten werden können.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

4

 

 

4

SPD

2

 

 

2

B 90/ Die Grünen

1

 

 

1

FDP

 

 

 

 

AfD

1

 

 

1

Freie Träger

4

 

 

4

Gesamt

12

 

 

12