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Es erfolgt keine Aussprache.
Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, mit Wirkung ab 2021 für die Ertüchtigung von Fahrgastunterständen an Bushaltestellen eine „Richtlinie zur Förderung von Solarbeleuchtung an Bushaltestellen“ mit folgenden Eckpunkten aufzulegen:
- kein Stromanschluss vorhanden oder nur unter Mehrkosten herstellbar, - keine Förderung im Rahmen eines barrierefreien Ausbaus über Landesmittel gegeben - Fördersatz 75%, - Laufzeit 5 Jahre, - Gesamtfördersumme 460.000 € (92.000 €/Jahr).
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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