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Es erfolgt keine Aussprache.
Beschluss: Der Fachbereich III „Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit“ wird auf Vorschlag des Landrates in die Fachbereiche III „Soziales, Arbeit und Gesundheit“ und Fachbereich V „Jugend und Bildung“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit der erfolgten Stellenbesetzung der neuen Fachbereichsleitung III „Soziales, Arbeit und Gesundheit“, spätestens jedoch zum 01.07.2021, geteilt. Der Kreistag widerspricht nicht diesem Vorschlag zur Änderung der Verwaltungsgliederung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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