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Der Landrat teilt mit, dass es sich um einen technischen Beschluss handele, da die Kreisjägerschaft coronabedingt noch nicht getagt habe. Beschlussvorschlag: Der Kreistag beauftragt die Verwaltung fristwahrend mit der Verlängerung der Leistungsvereinbarung vom 12.12.2014 bis zum 30.06.2021.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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