Bürgerinformationssystem
Der Kreispräsident verliest die Haushaltssatzung 2021. Beschluss:
HAUSHALTSSATZUNG DES KREISES SEGEBERG FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2021
Aufgrund des § 57 der Kreisordnung in Verbindung mit den §§ 75 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Kreistages vom 03. Dezember 2020 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
und
festgesetzt.
Es werden festgesetzt:
§ 3
§ 4
Deckungsfähigkeiten nach § 22 und Zweckbindungen nach § 21 GemHVO-Doppik ergeben sich aus der Übersicht über die nach § 20 GemHVO-Doppik gebildeten Budgets.
§ 5
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, für deren Leistung oder Eingehung der Landrat seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 30.000,00 EUR.
Bad Segeberg, 04.12.2020
Jan Peter Schröder (Landrat) [1] Ohne interne Leistungsbeziehungen Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||