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Auszug - Haushaltssatzung  

 
 
14. Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 46.3
Gremium: Kreistag des Kreises Segeberg Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 03.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:50 Anlass: Sitzung
Raum: Kreissporthalle
Ort: Burgfeldstraße 41, 23795 Bad Segeberg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Kreispräsident verliest die Haushaltssatzung 2021.

Beschluss:

 

HAUSHALTSSATZUNG DES KREISES SEGEBERG FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2021

 

Aufgrund des § 57 der Kreisordnung in Verbindung mit den §§ 75 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Kreistages vom 03. Dezember 2020 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge[1] auf

478.276.100

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen1 auf

468.794.100

EUR

 

einem Jahresüberschuss von

9.482.000

EUR

 

einem Jahresfehlbetrag von

0

EUR

 

und

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

471.242.300

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

453.323.900

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

  30.444.300  

 

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

48.362.700  

 

 

EUR

 

festgesetzt.

 

 


§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs­maßnahmen auf

 

 

25.829.900

 

 

 

EUR

 

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungser­mächtigungen auf

 

                        64.088.300
 

 

EUR

 

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

 

35.000.000

 

EUR

 

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

781,45

Stellen

 

 

§ 3

 

1.

Der Umlagesatz für die Kreisumlage wird  festgesetzt auf

 31,25

 v. H.

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 4

 

Deckungsfähigkeiten nach § 22 und Zweckbindungen nach § 21 GemHVO-Doppik ergeben sich aus der Übersicht über die nach § 20 GemHVO-Doppik gebildeten Budgets.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, für deren Leistung oder Eingehung der Landrat seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 30.000,00 EUR.

 

 

 

 

 

Bad Segeberg, 04.12.2020

 

 

 

 

Jan Peter Schröder

(Landrat)


[1] Ohne interne Leistungsbeziehungen

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich zugestimmt

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

  23 

 

 

23

SPD

 13

 

 

13

B 90/ Die Grünen

 9

 

 

9

FDP

 5

 

 

5

AfD

 

 5

 

5

WI-SE

 3

 

 

3

Freie Wähler

 2

 

 

2

Die Linke

 2

 

 

2

Gesamt

 57

 5

 

62