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Auszug - Antrag der CDU-Fraktion auf eine Förderrichtlinie zur Stützung von gastronomischen Treffpunkten mit Musik und/oder kulturellen Veranstaltungen im Kreis Segeberg  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
TOP: Ö 11.1
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 18.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
DrS/2020/292 Antrag der CDU-Fraktion auf eine Förderrichtlinie zur Stützung von gastronomischen Treffpunkten mit Musik und/oder kulturellen Veranstaltungen im Kreis Segeberg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:CDU-Fraktion
Federführend:Gremien, Kommunikation, Controlling Bearbeiter/-in: Krüger, Tanja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kowitz stellt den Antrag vor und erläutert, dass die Förderungen von Bund und Land noch nicht überall gegriffen hätten, so dass weitere Unterstützung der Gaststätten mit Saalbetrieb notwendig sei. Die Veranstaltungsbranche benötige dringend Zuwendungen, da seit März keine Einnahmen generiert werden konnten. Es gehe um eine Zuwendung, um die anfallenden Versicherungsbeiträge etc. zum Jahreswechsel zahlen zu können.

 

Herr Holowaty unterstützt den Antrag und schlägt vor, die Förderung auch auf die anhängigen Freiberufler und Soloselbständige wie Tontechniker und Musiker auszuweiten. Die Novemberförderung des Bundes (75% der Einnahmen von November 2019) sei nicht ausreichend, weil die Branche bereits seit einem Dreivierteljahr ohne Einnahmen sei. Frau Spörel schließt sich dem an, hält es aber für unglücklich, einen weiteren Fördertopf zu generieren. Sie schlägt stattdessen eine Förderung für virtuelle Veranstaltungen vor, so könnten die Künstler auch wieder tätig werden.

 

Herr Flak hält es ebenfalls für wichtig, die Gaststätten zu erhalten, jedoch würden diese bereits Förderungen von Bund und Land erhalten, der Kreis könne die bestehenden Probleme der Betriebe sowie von Zulieferern nicht lösen und sei hierfür auch nicht zuständig. Aus seiner Sicht handele es sich hier um eine willkürliche punktuelle Förderung von einzelnen Betrieben. Es müsse vielmehr eine Zukunftsperspektive für die Betriebe her und der angeordnete zweite Lockdown sei zu überdenken, da die Fallzahlen in Schleswig-Holstein diesen nicht rechtfertigen würden.

 

Herr Ahrens verweist auf das Problem der Doppelförderung, diese sei unbedingt auszuschließen. Dennoch halte er die Förderung der Saalbetriebe für ein wichtiges Signal des Kreises an die Betriebe. Herr Holowaty sieht ebenfalls Regelungsbedarf bezüglich einer Doppelförderung, dennoch sei aufgrund der bisherigen Diskussion nicht strittig, ob gefördert werde, sondern lediglich wer und wie. Frau Prof.in Täck distanziert sich von der Aussage von Herrn Flak und schließt sich Herrn Holowaty an.

 

Der Landrat teilt aufgrund der Diskussion mit, dass für die Ausarbeitung einer rechtssicheren Richtlinie eine Vielzahl von Fragen zu klären seien, so dass eine schnelle Hilfe noch im Dezember nicht möglich scheint. Weiter müsse geprüft werden, wo der Kreis sich überhaupt einbringen könne, da das Thema soziale Sicherung in die Zuständigkeit des Bundes falle. Ggf. müsse die vorhandene Allg. Förderrichtlinie angepasst werden oder eine neue ausgearbeitet werden. Es müsse festgelegt werden, wer Anspruchsberechtigte*r ist, nur natürliche Personen oder auch juristische. Wer ist mittelbar betroffen, wo ist die Grenze, wer legt den Personenkreis fest? Die Förderung müsse zweckbestimmt sein, wer prüft dies? Laut der allgemeinen Förderrichtlinie werden keine Betriebskosten anerkannt, nur die Projektkosten. Es sei unklar, ob die vorhandenen Haushaltsmittel auskömmlich sind, wenn noch dieses Jahr ausgezahlt werden soll. Nach welcher Bemessungsgrundlage wird gefördert. Die vorgeschlagene qm-Lösung könne für Musiker oder Tontechniker nicht angewandt werden. Was zählt alles zur Fläche eines Saalbetriebs? Auch Nebenräume oder nur die Veranstaltungsfläche? Der Kreis würde nachrangig fördern, es müsse vorab festgestellt werden, ob noch Defizite vorhanden sind. Wer fordert nach Prüfung der Verwendungszwecke ggf. in welcher Höhe zurück, Bund, Land oder Kreis? Wer bearbeitet die Anträge? Denkbar wäre der Fachdienst von Herrn Wenzel (Kulturförderung) oder die WKS (Wirtschaftsförderung). Der Landrat halte die Idee der Förderung für gut und die Aufgabe für wichtig, allerdings seien eine Menge rechtliche Voraussetzungen zu klären. Die Vorlage einer ausgearbeiteten Richtlinie zum Hauptausschuss und Kreistag sei deshalb ausgeschlossen.

 

Herr Holowaty schlägt vor, den Beschlussvorschlag zu ergänzen und die Verwaltung zu beauftragen, kurzfristig einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Förderung der Kultur unter Berücksichtigung ebenfalls von Schließungen betroffener Betriebe auszuarbeiten. Herr Buthmann schlägt vor, den Antrag der CDU um den Zusatz zu erweitern, dass sowohl die gastronomischen Betriebe wie auch die direkt damit verbundenen kulturellen Betroffenen gefördert werden. Damit seien Kulturschaffende, Soloselbständige und Musiker gemeint. Die Fördersumme soll auf eine Mio. Euro erhöht werden. Herr Flak ergänzt, dass hierfür bis zum Hauptausschuss eine Richtlinie vorgelegt werden soll, um noch in 2020 Fördermittel auszahlen zu können. Der Landrat teilt erneut mit, dass dies aufgrund der oben genannten noch zu klärenden Punkte ausgeschlossen sei. So sei z. B. bei Musikern festzulegen, ob diese ausschließlich im Haupt- oder nur im Nebenerwerb Einkünfte erzielen müssen bzw. dürfen. Herr Holowaty spricht sich dafür aus, zumindest Eckpunkte zu beschließen, mit dem Ziel, das Weiterbestehen der Kultur- und Musikszene sicherzustellen. Der Vorsitzende formuliert den Beschlussvorschlag neu und lässt darüber abstimmen.

 

Beschlussvorschlag:

Die CDU Kreistagsfraktion beantragt, der Hauptausschuss/Kreistag möge beschließen:

Der Landrat wird beauftragt, kurzfristig einen Vorschlag für eine Förderrichtlinie zur Unterstützung von gastronomischen Treffpunkten mit Musik zur Stärkung der Kultur im Kreis Segeberg zu erarbeiten. Zu den Förderbegünstigten sollen auch die Unternehmen und Einzelselbständigen gehören, die von den o. g. corona-bedingt geschlossenen Betrieben abhängig sind.

Der Kreistag unterlegt die nachfolgende Förderrichtlinie, im Haushaltsjahr 2021 mit einem Betrag von 750.000 €. Die Mittel sind im Haushalt entsprechend einzustellen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich zugestimmt

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

4

 

 

4

SPD

3

 

 

3

B 90/ Die Grünen

 

2

 

2

FDP

1

 

 

1

AfD

 

1

 

1

WI-SE

1

 

 

1

Gesamt

9

3

 

12