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Auszug - Änderungsliste zum Haushalt 2021  

 
 
Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.13
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 01.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
 
Wortprotokoll

Frau McGregor erklärt den Aufbau und den Inhalt der Änderungsliste. Die Positionen ergeben sich fast ausschließlich aus den vorgelagerten Fachausschussberatungen. In der Zusammenfassung (letzter Teil der Änderungsliste) ist festgestellt, dass

  • der Ergebnishaushalt nunmehr mit einem Überschuss von rd. 9 Mio. EUR abschließt,
  • der Saldo aus Investitionstätigkeit sich auf rd. 39 Mio. EUR erhöht,
  • der Kreditbedarf sich auf rd. 25,3 Mio. EUR reduziert und
  • die Nettoneuverschuldung nunmehr rd. 21,6 Mio. EUR beträgt.

 

Frau McGregor führt außerdem aus, dass in den Jahren der Mittelfristplanung ebenfalls Überschüsse erwartet werden, so dass eine Haushaltsgenehmigung durch das Land nicht erforderlich wird.

Unter Berücksichtigung des aus heutiger Sicht wahrscheinlichen Ist-Schuldenstandes zum 31.12.2020 würde die Verschuldung einschließlich der neuen Nettoneuverschuldung zum 31.12.2021 rd. 42 Mio. EUR betragen.

 

Herr Dieck fragt nach, warum unter Position 32 noch Mittel für die Strangsanierung der Jugendakademie eingestellt seien, obwohl die Maßnahme bereits abgeschlossen sei. Weiter teilt er mit, dass der eingestellte Betrag unter Position 45 (Ankauf Bürogebäude) nicht mit dem Beschluss zum Ankauf übereinstimmen würden. Herr Schrenk sagt eine Beantwortung im Kreistag und zum Protokoll zu.

 

Mitteilung der Verwaltung:

Position Nr. 32 – Strang-/Grundsanierung Jugendakademie: Das Geld wird für die Abrechnungen der Strangsanierung im Jahr 2021 benötigt.

 

Position Nr. 45 – Bürogebäude. Bei dem Betrag von € 1.275.000 handelt es sich um die Erwerbskosten, die noch in 2021 fällig werden. Die Investitionssumme von 225.000 € für die bauliche Inbetriebnahme sowie IT- und Büroausstattung werde dagegen erst 2022 benötigt. Dies entspricht der Zeitplanung und der Darstellung der finanziellen Auswirkungen in der DrS/2020/265.