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Auszug - Geänderter Antrag der WI-SE Fraktion auf Anerkennung und Übernahme von Kosten der Schülerbeförderung aufgrund freiwilliger Leistung des Kreises  

 
 
Sitzung des Hauptausschusses als Polizeibeirat gem. § 8 Abs. 1 Polizeiorganisationsgesetz (POG)
TOP: Ö 4.7
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 04.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Kreissporthalle
Ort: Burgfeldstraße 41, 23795 Bad Segeberg
DrS/2021/060-1 Geänderter Antrag der WI-SE Fraktion auf Anerkennung und Übernahme von Kosten der Schülerbeförderung aufgrund freiwilliger Leistung des Kreises
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Fraktion WI-SEBezüglich:
DrS/2021/060
Federführend:Gremien, Kommunikation, Controlling Bearbeiter/-in: Krüger, Tanja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Köppen stellt den Antrag vor und erläutert, dass keine Satzungsänderung vorgesehen sei. Herr Kowitz erklärt, dass seine Fraktion den Antrag aufgrund der negativen Stellungnahme der Verwaltung ablehnen werde. Zudem könne die Verwaltung aufgrund von Außnahmeentscheidungen auch ohne Beschluss entsprechend handeln. Herr Schroeder gibt zu bedenken, dass der Fachdienst den Antrag der WI-SE laut Vorlage befürworte. Herr Hansen erklärt, der Antrag decke sich mit dem Vorschlag der Verwaltung. Ein Beschluss versetze die Verwaltung fachlich in eine sicherere Lage.

Beschlussvorschlag:

Die WI-SE beantragt:

1. Der Kreis Segeberg übernimmt ab dem Schuljahr 2021/2022 die Kosten der Schülerbeförderung derjenigen Schülerrinnen und Schüler (ca. 330 SuS), welche aufgrund der aktuell geltenden Entfernungsregelungen zur nächstgelegenen allgemeinbildenden Schule in öffentlicher Trägerschaft laut der Satzung keinen Anspruch auf ein Schülerticket haben. Die Kostenübernahme betrifft ausschließlich Schüler*innen, die nicht am Schulort wohnen.

 

2. In den Nachtragshaushalt 2021 werden zu diesem Zweck 53.000,00€ (August-Dezember) eingestellt. In die Mittelfristplanung werden künftig 125.000,00€ zu diesem Zweck eingeplant.

 

3. Die Verwaltung wird gebeten, gemäß Absprachen im AK Schülerbeförderung, mit dem Kreis Herzogtum-Lauenburg Gespräche aufzunehmen, um weitere Bearbeitungskapazitäten mit dem neuen Online-Antragsverfahren (OLAV) zu erörtern und dem AK in der nächsten Sitzung zu berichten, um eventuelle Verbesserungen in der Schülerbeförderung zu erörtern.

 

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich zugestimmt

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 

 3

1

 4

SPD

 3

 

 

 3

B 90/ Die Grünen

 2

 

 

 2

FDP

 1

 

 

 1

AfD

 

 1

 

 1

WI-SE

 1

 

 

 1

Gesamt

 7

 4

1

 12