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Es erfolgt keine Aussprache.
Beschluss: Der Trägerverein KZ-Gedenkstätte Kaltenkirchen in Springhirsch e.V. soll in Ergänzung zur Beschlussfassung vom 24.09.2020 aufgrund seines Änderungsantrages vom 29.03.2021 mit folgenden Höchstbetragen im Rahmen der institutionellen Förderung für die Jahre 2021-2023 gefördert werden: Haushaltsjahr 2021: 35.851 EUR (zuvor: 29.987 EUR) Haushaltsjahr 2022: 38.151 EUR (zuvor: 32.135 EUR) Haushaltsjahr 2023: 41.650 EUR (zuvor: 35.400 EUR)
Einzelheiten sind im öffentlich-rechtlichen Zuwendungsvertrag festzulegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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