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Auszug - Geänderter Antrag der WI-SE Fraktion auf Anerkennung und Übernahme von Kosten der Schülerbeförderung aufgrund freiwilliger Leistung des Kreises  

 
 
Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 20
Gremium: Kreistag des Kreises Segeberg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 06.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Kreissporthalle
Ort: Burgfeldstraße 41, 23795 Bad Segeberg
DrS/2021/060-1 Geänderter Antrag der WI-SE Fraktion auf Anerkennung und Übernahme von Kosten der Schülerbeförderung aufgrund freiwilliger Leistung des Kreises
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Fraktion WI-SEBezüglich:
DrS/2021/060
Federführend:Gremien, Kommunikation, Controlling Bearbeiter/-in: Krüger, Tanja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kowitz erklärt, dass entsprechende Entscheidungen auch ohne Beschluss im täglichen Verwaltungshandeln zu treffen seien. Dies zeige sich auch dadurch, dass eine Satzungsänderung nicht notwendig sei.

 

Herr Evermann hält eine generelle Fahrkarte für alle Schüler*innen nicht für gerecht und möchte die Eigenverantwortung der Eltern mehr fördern. Er spricht sich dafür aus, dass Schüler*innen vermehrt mit dem Fahrrad fahren sollten. Herr Köppen befürwortet ebenfalls, dass das Fahrrad oft genutzt werden solle,  weist aber auf den schlechten Ausbau der Radwege hin. Er teilt mit, dass ein generelles kostenloses Schülerticket wünschenwert sei, hierfür sei jedoch das Land zuständig.

 

Herr Wagner begrüßt die Änderung, dass nicht mehr von Ortsmitte zu Ortsmittte gemessen werde, sondern die tatsächen Kilometer zugrunde gelegt werden.

Beschluss:

1. Der Kreis Segeberg übernimmt ab dem Schuljahr 2021/2022 die Kosten der Schülerbeförderung derjenigen Schülerrinnen und Schüler (ca. 330 SuS), welche aufgrund der aktuell geltenden Entfernungsregelungen zur nächstgelegenen allgemeinbildenden Schule in öffentlicher Trägerschaft laut der Satzung keinen Anspruch auf ein Schülerticket haben. Die Kostenübernahme betrifft ausschließlich Schüler*innen, die nicht am Schulort wohnen.

 

2. In den Nachtragshaushalt 2021 werden zu diesem Zweck 53.000,00€ (August-Dezember) eingestellt. In die Mittelfristplanung werden künftig 125.000,00€ zu diesem Zweck eingeplant.

 

3. Die Verwaltung wird gebeten, gemäß Absprachen im AK Schülerbeförderung, mit dem Kreis Herzogtum-Lauenburg Gespräche aufzunehmen, um weitere Bearbeitungskapazitäten mit dem neuen Online-Antragsverfahren (OLAV) zu erörtern und dem AK in der nächsten Sitzung zu berichten, um eventuelle Verbesserungen in der Schülerbeförderung zu erörtern.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich zugestimmt

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 

22 

 

 22

SPD

 12

 

 

 12

B 90/ Die Grünen

 9

 

 

 9

FDP

 5

 

 

 5

AfD

 

 5

 

 5

WI-SE

 3

 

 

 3

Freie Wähler

 2

 

 

 2

Die Linke

 2

 

 

 2

Gesamt

 33

 27

 

 60