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Auszug - Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen auf Sonderkriterien Kulturförderung  

 
 
Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 13
Gremium: Kreistag des Kreises Segeberg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 06.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Kreissporthalle
Ort: Burgfeldstraße 41, 23795 Bad Segeberg
DrS/2021/057 Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen auf Sonderkriterien Kulturförderung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Fraktionen CDU u. B 90/Die Grünen
Federführend:Gremien, Kommunikation, Controlling Bearbeiter/-in: Krüger, Tanja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es erfolgt keine Aussprache.

Beschluss:

Der Kreis Segeberg hat für das Jahr 2021 die Haushaltsmittel für Kulturschaffende im Kreis Segeberg bereits aufgestockt. Dabei gelten im Grundsatz die Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg. Aufgrund der Notlage im kulturellen Bereich infolge der Pandemiebedingten Schließungen gelten folgende Sonderkriterien, zeitlich bis zum 31.12.2021 begrenzt, bei der Höhe der förderfähigen Kosten und der Förderquote, denen der Hauptausschuss zustimmen

möge:

1. Förderfähig sind künstlerische und kulturelle Vorhaben und Maßnahmen im

konsumtiven Bereich, die das Kulturangebot im Kreis Segeberg bereichern.

 

2. Gemäß Punkt 3.7 der Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen

durch den Kreis Segeberg wird von der Regelförderquote von 20 % der als förderfähig anerkannten Kosten abgewichen und eine Förderquote von 50 % festgesetzt. Es besteht ein besonderes öffentliches Interesse an der Wiederbelebung

der Kulturszene im Kreis, die aufgrund der durch die Corona-Pandemie

ausgelösten Schließungen kultureller Einrichtungen und die Untersagung kultureller

Veranstaltungen mit Publikum zum Erliegen gekommen ist.

 

3. Vorhaben/Maßnahmen mit förderfähigen Kosten unter 1.200 € sind nicht zuwendungsfähig.

 

4. Die Zuwendungshöhe je Antragsteller ist auf maximal 20.000 € begrenzt. Damit

betragen die maximal förderfähigen Kosten 40.000 €.

 

5. Zuwendungsempfänger können gemeinnützige juristische Personen, Gebiets-

Körperschaften und natürliche Personen sein. Kreiseigene Einrichtungen sind

nicht antragsberechtigt.

 

6. Die Anträge können laufend eingereicht werden, spätestens aber bis zum

31.07.2021, damit der zuständige Ausschuss in seiner jeweils nächsten Sitzung

über die Vorhaben einzeln entscheiden kann.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

22

 

 

 22

SPD

12

 

 

 12

B 90/ Die Grünen

9

 

 

 9

FDP

5

 

 

 5

AfD

5

 

 

 5

WI-SE

3

 

 

 3

Freie Wähler

2

 

 

 2

Die Linke

2

 

 

 2

Gesamt

60

 

 

 60