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Es erfolgt keine Aussprache. Beschluss: Der Kreis Segeberg hat für das Jahr 2021 die Haushaltsmittel für Kulturschaffende im Kreis Segeberg bereits aufgestockt. Dabei gelten im Grundsatz die Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg. Aufgrund der Notlage im kulturellen Bereich infolge der Pandemiebedingten Schließungen gelten folgende Sonderkriterien, zeitlich bis zum 31.12.2021 begrenzt, bei der Höhe der förderfähigen Kosten und der Förderquote, denen der Hauptausschuss zustimmen möge: 1. Förderfähig sind künstlerische und kulturelle Vorhaben und Maßnahmen im konsumtiven Bereich, die das Kulturangebot im Kreis Segeberg bereichern.
2. Gemäß Punkt 3.7 der Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg wird von der Regelförderquote von 20 % der als förderfähig anerkannten Kosten abgewichen und eine Förderquote von 50 % festgesetzt. Es besteht ein besonderes öffentliches Interesse an der Wiederbelebung der Kulturszene im Kreis, die aufgrund der durch die Corona-Pandemie ausgelösten Schließungen kultureller Einrichtungen und die Untersagung kultureller Veranstaltungen mit Publikum zum Erliegen gekommen ist.
3. Vorhaben/Maßnahmen mit förderfähigen Kosten unter 1.200 € sind nicht zuwendungsfähig.
4. Die Zuwendungshöhe je Antragsteller ist auf maximal 20.000 € begrenzt. Damit betragen die maximal förderfähigen Kosten 40.000 €.
5. Zuwendungsempfänger können gemeinnützige juristische Personen, Gebiets- Körperschaften und natürliche Personen sein. Kreiseigene Einrichtungen sind nicht antragsberechtigt.
6. Die Anträge können laufend eingereicht werden, spätestens aber bis zum 31.07.2021, damit der zuständige Ausschuss in seiner jeweils nächsten Sitzung über die Vorhaben einzeln entscheiden kann.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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