Bürgerinformationssystem
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Auf Nachfrage von Herrn Storjohann erklärt Frau Oelschlägel dass die Förderung für die Teilnehmer*innen aus dem Kreis Segeberg und der Stadt Neumünster getrennt abgerechnet werde.
Beschlussvorschlag: Die Richtlinien des Kreises Segeberg zur Förderung der Jugendarbeit (Jugendförderrichtlinien) werden in der Fassung des vorliegenden Entwurfs (Anlage 4) beschlossen und ersetzen die seit dem 01.01.2015 geltenden Richtlinien ab 01.01.2023.
Die Beschlussfassung erfolgt unter Finanzierungsvorbehalt bis zum endgültigen Haushaltsbeschluss des Kreistages für das Haushaltsjahr 2023.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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