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Auszug - Richtlinien über die Förderung der Jugendarbeit - Änderung der Förderhöhen ab 01.01.2023  

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3.2
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 03.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
DrS/2022/193 Richtlinien über die Förderung der Jugendarbeit - Änderung der Förderhöhen ab 01.01.2023
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Klimpel, Angela
Federführend:Kita, Jugend, Schule, Kultur Bearbeiter/-in: Klimpel, Angela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Auf Nachfrage von Herrn Storjohann erklärt Frau Oelschlägel dass die Förderung für die Teilnehmer*innen aus dem Kreis Segeberg und der Stadt Neumünster getrennt abgerechnet werde. 

 

Beschlussvorschlag:

Die Richtlinien des Kreises Segeberg zur Förderung der Jugendarbeit (Jugendför­derrichtlinien) werden in der Fassung des vorliegenden Entwurfs (Anlage 4) be­schlossen und ersetzen die seit dem 01.01.2015 geltenden Richtlinien ab 01.01.2023.

 

Die Beschlussfassung erfolgt unter Finanzierungsvorbehalt bis zum endgültigen Haushaltsbeschluss des Kreistages für das Haushaltsjahr 2023.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 4

 

 

4

SPD

 2

 

 

2

B 90/ Die Grünen

 1

 

 

1

FDP

 1

 

 

1

AfD

 1

 

 

1

Freie Träger

 4

 

 

4

Gesamt

 13

 

 

13