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Auszug - Richtlinien des Kreises Segeberg für die Gewährung einer Entschädigung für Jugendgruppenleiter*innen (Juleica-Inhaber*innen) im Kreis Segeberg - Juleica-Entschädigungsrichtlinien -   

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3.4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 03.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
DrS/2022/207 Richtlinien des Kreises Segeberg für die Gewährung einer Entschädigung für Jugendgruppenleiter*innen (Juleica-Inhaber*innen) im Kreis Segeberg
- Juleica-Entschädigungsrichtlinien -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Klimpel, Angela
Federführend:Kita, Jugend, Schule, Kultur Bearbeiter/-in: Klimpel, Angela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Pohlmann erläutert die Vorlage. Herr Storjohann möchte wissen, ob eine Bündelung sämtlicher Verträge beim KJR analog zum VJKA sinnvoll wäre. Herr Wenzel betont, dass es fraglich sei, ob eine Bündelung gewollt sei. Einige Projekte wie z. B. Stadt der Kinder könnten auch von anderen Trägern durchgeführt werden. Letztlich müsse die Politik dies entscheiden.  
 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Änderung von Ziff. 5, Satz 1, der Richtlinien für die Gewährung einer Entschädigung für Jugendleiter*innen (Juleica-Inhaber*innen) im Kreis Segeberg ab 01.01.2023. Der jährliche Entschädigungsbetrag wird fest­gesetzt auf 220 EUR. Die Verwaltung wird beauftragt, die Richtlinien mit dieser Änderung neu auszufertigen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt unter Finanzierungsvorbehalt bis zum endgültigen Haushaltsbeschluss des Kreistages für das Haushaltsjahr 2023.

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 4

 

 

4

SPD

 2

 

 

2

B 90/ Die Grünen

 1

 

 

1

FDP

 1

 

 

1

AfD

 1

 

 

1

Freie Träger

 4

 

 

4

Gesamt

 13

 

 

13