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Auszug - Erstellung eines Biogasanlagen-Katasters Antrag Fraktion B90/Die Grünen  

 
 
5. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt-Natur- und Klimaschutz
TOP: Ö 3.6
Gremium: Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 17.08.2011 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
DrS/2011/049 Erstellung eines Biogasanlagen-Katasters
Antrag Fraktion B90/Die Grünen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Fraktion B90/Die Grünen
Federführend:Gremien, Kommunikation, Controlling Bearbeiter/-in: Rutz, Tanja
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Vorsitzende erläutert den vorliegenden Antrag seiner Fraktion und verweist darauf, dass es für diesen Bereich bisher kein Kataster gebe wie beispielsweise für Windkraft

Der Vorsitzende erläutert den vorliegenden Antrag seiner Fraktion und verweist darauf, dass es für diesen Bereich bisher kein Kataster, wie beispielsweise für Windkraft, gebe. Ihm sei auch bewusst, dass der Kreis selbst hier keine planerischen Steuerungsmöglichkeiten habe, sondern allenfalls die Gemeinden im Rahmen der Bauleitplanung, sofern es sich um eine nicht-privilegierte Anlage handele. Es gehe mit dem Kataster insbesondere darum, den Flächenbedarf der Anlagen und dessen räumliche Verteilung im Kreis zu verdeutlichen und den Gemeinden als Abwägungsmaterial zur Verfügung zu stellen. Weiterhin verweist er noch einmal auf die von Herrn Hartmann (Wasserbehörde) dargestellten Auswirkungen eines verstärkten Maisanbaus. Herr Brauer spricht sich in diesem Zusammenhang dafür aus, einen entsprechenden Sachverständigen in den Ausschuss einzuladen oder mal eine entsprechende Anlage zu besichtigen.

Herr Hartmann (Planung) führt anschließend aus, dass die wesentlichen Daten für ein Kataster vorlägen, diese aufzubereiten müsse jedoch mit den vorhandenen Personalressourcen umsetzbar seien. Auch er betont noch einmal, dass die Einwirkungsmöglichkeiten des Kreises bei Null liegen würden. Zum aktuellen Stand berichtet er, dass es im Kreis aktuell 28 Anlagen gebe, davon sei die Hälfte privilegiert, d.h. ohne planerische Steuerung durch die Standortgemeinde genehmigt worden. Seit dem 30.07. seien jedoch durch die sog. „Klimaschutznovelle“ zum Baugesetzbuch die Privilegierungstatbestände für Biogasanlagen noch einmal deutlich erweitert worden, so dass nach heutiger Gesetzeslage von den bestehenden Anlagen im Kreis nur noch 3 Anlagen nicht privilegiert und damit planerisch steuerbar seien. Bezüglich des Katasters könne er heute anbieten, dass die vorhandenen Daten grafisch aufbereitet werden und dieses dem Ausschuss in einer der nächsten Sitzungen vorgelegt werde. Diesem Vorschlag folgt der Ausschuss einstimmig.