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Vorlage - DrS/2013/026  

 
 
Betreff: Neuerhebung der Mieten zur Ermittlung der Mietobergrenzen im Kreis Segeberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Giesecke, Jörn
Federführend:Soziale Sicherung Bearbeiter/-in: Zierke, Beate
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Entscheidung
14.03.2013 
32. Öffentliche Sitzung des Sozialausschusses geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 zur Vorlage 26 02 2013x  

Sachverhalt:

Die Firma Analyse & Konzepte hat im Jahr 2010 im Auftrage des Kreises Segeberg eine Erhebung der Mieten im Kreisgebiet durchgeführt und unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundessozialgerichtes ein schlüssiges Konzept zur Ermittlung der Mietobergrenzen für Bezieher von Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende (SGB II) und von Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. Sozialhilfe (SGB XII) gefertigt. Diese Mietobergrenzen wurden als Richtwerte für angemessenen Wohnraum i.S. d. § 22 Abs. 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bzw. § 35 Abs. 2 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) zum 15.09.2011 in Kraft gesetzt.

 

Leistungsbezieher, die aufgrund dieser Mietobergrenzen in einer unangemessenen Wohnung leben, wurden vom Leistungsträger aufgefordert, sich um die Senkung der Unterkunftskosten zu bemühen. Dafür wurde ihnen ein Zeitraum von einem Jahr gewährt.

 

Das von der Firma Analyse & Konzepte erstellte schlüssige Konzept ist politisch teilweise umstritten. Daher hat der Sozialausschuss in seiner Sitzung am 03.05.2012 beschlossen, einen „Runden Tisch“ mit der Wohnungswirtschaft durchzuführen. Dieser fand am 31.10.2012 statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde festgestellt, dass die 2010 ermittelten Mietobergrenzen zum damaligen Zeitpunkt den Wohnungsmarkt im Kreis Segeberg abgebildet haben. Zwischenzeitlich steht der den Werten zugrundeliegende Wohnraum zu den Mieten aber nicht mehr zur Verfügung.

 

Aus diesem Grund ist es erforderlich, eine Neuerhebung der Mieten durchzuführen und die Mietobergrenzen zu aktualisieren. Die Vorgaben des Bundessozialgerichtes sind so komplex, dass die Verwaltung weder die personellen noch die fachlichen Voraussetzungen erfüllen kann, um ein rechtssicheres schlüssiges Konzept selbst zu erstellen. Da die Firma Analyse & Konzepte bereits das aktuelle Gutachten erstellt hat und die Diskussionen und Bedenken der Mitglieder des Sozialausschusses kennt, sollte die Firma erneut beauftragt werden. Zudem sind weitere Anbieter nicht bekannt.

 

In der Anlage 1 begründet die Firma Analyse & Konzepte die Notwendigkeit der Neuerhebung und führt aus, wie die Besonderheiten des Wohnungsmarktes insbesondere im Süden des Kreisgebietes bei der Ermittlung von Mietobergrenzen berücksichtigt werden.

 

In der Anlage 2 stellt die Firma Analyse & Konzepte die rechtlichen Vorgaben für die Erstellung eines schlüssigen Konzeptes dar und beschreibt die geplante Vorgehensweise unter Berücksichtigung der Erfahrungen im Kreis Segeberg. Ferner beinhaltet das Angebot die Kostenaufstellung, wobei die als „Option“ bezeichneten Kosten nur dann zum Tragen kommen, wenn die Nutzung der Daten des WZV nicht wie bei der Ersterhebung möglich sein sollte.

 

Die Firma bat um vertraulichen Umgang mit dem Angebot, so dass dieses nur als nichtöffentliche Anlage beigefügt werden kann (Passwort zum Öffnen: „segelboot“). Ferner wird die Beratung und Beschlussfassung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung angeregt.

 

Beschlussvorschlag:

Die Firma Analyse & Konzepte wird beauftragt, eine Mietstrukturanalyse zu erstellen und anhand eines schlüssigen Konzeptes für den Kreis Segeberg Mietobergrenzen gemäß § 22 Abs. 1 SGB II bzw. § 35 Abs. 1 SGB XII zu ermitteln. Grundlage ist das Angebot vom 24.01.2013.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Mittel stehen im Teilplan 3121 (Kosten der Unterkunft) zur Verfügung.

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 zur Vorlage 26 02 2013x (16 KB)