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Sachverhalt: Nach § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) tritt in jedem Amtsgerichtsbezirk alle fünf Jahre (einmalig) ein Ausschuss zusammen, der aus den von den Gemeinden aufgestellten Vor-schlagslisten die Schöffen auswählt und über Einsprüche gegen die Vorschlagslisten der Gemeinden entscheidet. Der Ausschuss besteht u.a. aus sieben Vertrauenspersonen als Beisitzerinnen und Beisitzern. Die Vertrauenspersonen müssen im jeweiligen Amtsgerichts-bezirk wohnen. Sie sind vom Kreistag mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl zu wählen. Gem. Erlass des Innenministeriums vom 18.01.2013 sind vom Kreistag des Kreises Segeberg zu wählen: für die Amtsgerichtsbezirke Bad Segeberg u. Norderstedt je 7 Vertrauenspersonen für den Amtsgerichtsbezirk Neumünster2 Vertrauenspersonen Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 18.04.2013 (Vorlage-DrS/2013/039)für eine Verteilung des Vorschlagsrechtes nach der Sitzverteilung im Kreistag ausgesprochen. Dabei verzichtete die Partei Die GRÜNEN zugunsten der Partei DIE LINKE für den Amtsge-richtsbezirk Norderstedt auf ihr Vorschlagsrecht. AmtsgerichtCDUSPDFDPGRÜNE LINKE Bad Segeberg 3 2 1 1 0 Norderstedt 3 2 1 0 1 Neumünster 1 1 0 0 0
Die Vertrauenspersonen sind aus der Einwohnerschaft des jeweiligen Amtsgerichtsbezirks zu wählen.
Beschlussvorschlag: Der Kreistag wählt die genannten Persönlichkeiten als Vertrauenspersonen für die bei den Amtsgerichten Bad Segeberg, Norderstedt und Neumünster zu bildenden Ausschüsse.
Amtsgerichtsbezirk Bad Segeberg
Amtsgerichtsbezirk Norderstedt
Amtsgerichtsbezirk Neumünster
Finanzielle Auswirkungen:
Bezug zum strategischen Management:
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