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Vorlage - DrS/2013/039-1  

 
 
Betreff: Benennung der Vertrauensleute für die Schöffenwahl der Geschäftsjahre 2013 bis 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Stamer, Uwe
Federführend:Rechtsangelegenheiten, Kommunalaufsicht und Zentrale Vergabestelle Bearbeiter/-in: Stamer, Uwe
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
14.05.2013 
75. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung
16.05.2013 
35. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen

Sachverhalt:

Nach § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) tritt in jedem Amtsgerichtsbezirk alle fünf Jahre (einmalig) ein Ausschuss zusammen, der aus den von den Gemeinden aufgestellten Vor-schlagslisten die Schöffen auswählt und über Einsprüche gegen die Vorschlagslisten der Gemeinden entscheidet. Der Ausschuss besteht u.a. aus sieben Vertrauenspersonen als Beisitzerinnen und Beisitzern. Die Vertrauenspersonen müssen im jeweiligen Amtsgerichts-bezirk wohnen. Sie sind vom Kreistag mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl zu wählen.

Gem. Erlass des Innenministeriums vom 18.01.2013 sind vom Kreistag des Kreises Segeberg zu wählen:

für die Amtsgerichtsbezirke Bad Segeberg u. Norderstedt je 7 Vertrauenspersonen

für den Amtsgerichtsbezirk Neumünster2 Vertrauenspersonen

Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 18.04.2013 (Vorlage-DrS/2013/039)für eine Verteilung des Vorschlagsrechtes nach der Sitzverteilung im Kreistag ausgesprochen. Dabei verzichtete die Partei  Die GRÜNEN zugunsten der Partei DIE LINKE für den Amtsge-richtsbezirk Norderstedt auf ihr Vorschlagsrecht.

AmtsgerichtCDUSPDFDPGRÜNE LINKE

Bad Segeberg  3 2  1    1    0

Norderstedt  3 2  1    0    1

Neumünster  1 1  0    0    0

 

Die Vertrauenspersonen sind aus der Einwohnerschaft des jeweiligen Amtsgerichtsbezirks zu wählen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag wählt die genannten Persönlichkeiten als Vertrauenspersonen für die bei den Amtsgerichten Bad Segeberg, Norderstedt und Neumünster zu bildenden Ausschüsse.

 

Amtsgerichtsbezirk Bad Segeberg

 

Name

Vorname

Wohnort

Straße

Michalak

Ursula

23795 Bad Segeberg

Havkamp 7

Buthmann

Jörg

23827 Wensin

Im Glin 5

Saggau

Monika

23795 Bad Segeberg

Mozartweg 5

Marcussen

Rita

23829 Kükels

Schwarzer Berg 24

Busch

Gerd-Rainer

23816 Leezen

Hamburger Str. 13

Smid

Werner

23795 Bad Segeberg

Hamdorfer Weg 5 c

Marsch

Hartmut

23795 Högersdorf

Klosterhof 7

 

Amtsgerichtsbezirk Norderstedt

 

Name

Vorname

Wohnort

Straße

Berg

Arne-Michael

22851 Norderstedt

Eiderstr. 28

Grote

Doris

22844 Norderstedt

Krayenkamp 9

Brauer

Sven-Hilmer

22844 Norderstedt

Stormarnstr. 4

Lessing

Edda

24558 Henstedt-U.

Hirtenweg 23

Sass-Olker

Hans-Jürgen

24558 Henstedt-U.

Hohenbergen 35

Claßen

Tobias

22846 Norderstedt

Rathausallee 41

Weihe

Holger

24558 Henstedt-U.

Bahnhofstr. 30

 

Amtsgerichtsbezirk Neumünster

Name

Vorname

Wohnort

Straße

Glage

Annette

24598 Boostedt

Kassenbarg 18

Günther

Gerd

24640 Schmalfeld

Am Sportplatz 7

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme