Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: In den Ausschusssitzungen am 15.11.2012 und 11.04.2013 wurde durch die Drucksachen Drs/2012/134 bzw. Drs/2012/134-1 ausführlich über die aktuelle und geplante Verteilung der Landesmittel aus dem ehemaligen Sozialvertrag II berichtet.
Gemäß Beschluss vom 11.04.2013 führte die Verwaltung zwischenzeitlich Gespräche mit den betroffenen Trägern über die Möglichkeiten der Umverteilung entsprechend der in der Sitzung am 11.04.2013 vorgestellten Kriterien. Unter Berücksichtigung der Gesprächsergebnisse empfiehlt die Verwaltung für die Jahre 2014 ff. im Einzelnen folgende Förderungen:
bisherige Förderung: 101.745,00 EUR Förderung in 2014: 96.657,75 EUR Differenz:- 5.087,25 EUR
Begründung: Am 02.05.2013 fand ein Gespräch mit dem Träger über die Möglichkeiten einer Reduzierung der Gesamtförderung statt. Das Angebot der Begleitung von Substituierten ist zweifellos als notwendig und für die begleiteten Personen als unerlässlich anzuerkennen. Etwaige Kürzungen führen unmittelbar zu Einschränkungen des Leistungsumfangs. Durch die nunmehr vorgesehene Kürzung würde das Angebot auf ein absolutes Minimum heruntergefahren werden. Trotzdem hat der Träger signalisiert eine Kürzung in geringem Umfang mitzutragen um die Beförderung neuer Projekte zu ermöglichen. Spielräume für weitere Kürzungen werden langfristig nicht gesehen.
bisherige Förderung:8.851,00 EUR Förderung in 2014: 8.000,00 EUR Differenz: - 851,00 EUR
Begründung: Die Förderung aus dem Sozialvertrag wird als Komplementärfinanzierung* zur regulären Kreisförderung der Suchtberatungsstelle in Norderstedt (59.546,- EUR p.a.) verwendet. Die mangelnde Auskömmlichkeit der insgesamt zur Verfügung stehenden Fördermittel von Kreis, Stadt und Land wurde bereits im Rahmen der Vertragsverhandlungen im Jahr 2011 seitens des Trägers angemahnt. Größere Kürzungen werden daher durch die Verwaltung kritisch gesehen. Bei der nunmehr geplanten Kürzung um 851,- EUR handelt es sich um einen symbolischen Beitrag des Trägers der aufgrund seiner Geringfügigkeit als zumutbar angesehen wird. Der Träger hat sein Einverständnis zu der geplanten Kürzung am 29.05.2013 erklärt.
*Zur Erläuterung: Laut maßgeblichen Vertrag zwischen dem Land und Kreis können aus den Mitteln des ehemaligen Sozialvertrages II im Bereich der Suchtkrankenhilfe auch Maßnahmen gefördert werden. Der projekthafte Charakter der geförderten Maßnahmen ist nicht erforderlich.
bisherige Förderung: 22.000,00 EUR Förderung in 2014: 22.000,00 EUR Differenz: +/- 0,00 EUR
Begründung: Die Förderung der Fachstelle Glücksspielsucht ist als einzige vertraglich zwischen dem Land und dem Kreis ausdrücklich in Höhe und Umfang geregelt. Insofern besteht diesbezüglich keinerlei Veränderungsspielraum.
bisherige Förderung:3.850,00 EUR neue Förderung: 0,00 EUR Differenz: - 3.850,00 EUR
Begründung: Die Fördermittel aus dem ehemaligen Sozialvertrag II werden als zusätzliche Mittel zur Leistungsvereinbarung des Kreises mit der ATP über die Bezuschussung der Begegnungsstätten (siehe Anlage.) verwendet und gehen somit in der Gesamtförderung mit auf. Eine eindeutige Zuordnung der Landesmittel zu einzelnen Leistungen ist somit nicht möglich. Insofern handelt es sich um kein alleinstehendes Projekt* im Sinne der Drs/2012/134-1. Auch in Anbetracht der Höhe der Kreisförderung erscheint die Kürzung zumutbar. Am 26.04.2013 wurde der Träger über die mögliche Einstellung der Förderung aus Landesmitteln informiert.
*Zur Erläuterung: Laut maßgeblichen Vertrag zwischen dem Land und Kreis können aus den Mitteln des ehemaligen Sozialvertrages II im Bereich der dezentralen Psychiatrie nur Projekte gefördert werden. Der projekthafte Charakter der geförderten Maßnahmen ist zwingend erforderlich.
bisherige Förderung:24.605,54 EUR Förderung in 2014: 24.605,54 EUR Differenz: +/- 0,00 EUR
Begründung: Das Projekt „Aufbau und Einrichtung einer Begegnungsstätte für psychisch Kranke in Kaltenkirchen“ ist im Jahr 2013 angelaufen. Eine Fortführung der Projektförderung in den Folgejahren 2014 und 2015 wird als inhaltlich angezeigt betrachtet.
bisherige Förderung:8.380,00 EUR Förderung in 2014: 0,00 EUR Differenz: - 8.380,00 EUR
Begründung: Bei der Förderung der Sozialstation Henstedt- Ulzburg handelt es sich in der aktuellen Form um keine Projektförderung im Sinne des maßgeblichen Vertrages zwischen Land und Kreis. Vielmehr handelt es sich um eine regelhafte Dauerfinanzierung eines Angebotes der sozialen Daseinsvorsorge. Die Förderung ist alleine schon aus diesem Grunde einzustellen. Die sachgerechte Weiterleitung der Landesmittel könnte im Rahmen der Nachweispflicht des Kreises gegenüber dem Land nur eingeschränkt dargestellt werden. Unabhängig von den formellen Hinderungsgründen wird die Angebotsstruktur (siehe Anlage) an der Sozialstation Henstedt- Ulzburg seitens der Verwaltung durch die Einbindung von Ehrenamt, den niedrigschwelligen Zugang und die sozialräumliche Vernetzung in der Gemeinde als sehr gelungen betrachtet.
Der Träger ist in einem Gespräch am 29.05.2013 über die mögliche Einstellung der Förderung ab dem Jahr 2014 informiert worden. Nach Aussagen des Trägers würde eine Streichung der Landesmittel zur Einstellung des gesamten Angebotes führen, da die zur Verfügung stehenden Eigenmittel (3.000,- EUR) und der gemeindliche Zuschuss (10.300,- EUR) nicht auskömmlich wären um einen Betrieb aufrecht zu erhalten. Die Verwaltung hofft, dass es durch die Einwerbung von Drittmitteln möglich sein wird dieses Angebot aufrecht zu erhalten.
Fazit: Durch die o.g. Veränderungen in der Förderung würde im Jahr 2014 eine Summe in Höhe von 18.168,25 EUR zur freien Verfügung stehen. Diese Summe sollte aus Sicht der Verwaltung dazu genutzt werden um ab dem Jahr 2014 ein zweites neues Projekt im Bereich der Suchtkrankenhilfe oder dezentralen Psychiatrie aufzulegen. Die Auswahl des neu zu fördernden Projektes soll unter Berücksichtigung der in der Drs2012/134-1 benannten Kriterien erfolgen;
Unter Beachtung der mit den Trägern geführten Gesprächen und Bewertung der verschiedenen Projekte erscheint bereits zum jetzigen Zeitpunkt das bisher geförderte Konzept der „Sozialstation Henstedt- Ulzburg“ als besonders begrüßenswert. Die Verwaltung sieht für zukünftige Förderzeiträume eine Ausweitung dieses Angebotes auf andere Regionen des Kreises als wünschenswert an und würde einen entsprechen Projektantrag präferieren. Gleichwohl kann eine abschließende Entscheidung erst nach Vorlage und Prüfung weiterer Projektanträge erfolgen. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss beschließt, dass die Verteilung der zur Verfügung stehenden Landesmittel aus dem ehemaligen Sozialvertrag II im Jahr 2014 entsprechend der Verwaltungsvorlage erfolgt. Die durch die vorzunehmenden Kürzungen frei werdenden Mittel werden für ein neues Projekt eingesetzt, welches unter den in der Drs/2012/134-1 dargestellten Kriterien durch die Verwaltung ausgewählt wird. Hierzu sollen interessierte Träger bis zum 30.09.2013 entsprechende Projektanträge einreichen. Die Verwaltung informiert den Ausschuss in der Sitzung am 14.11.2013 über das Ergebnis.
Finanzielle Auswirkungen:
Bezug zum strategischen Management:
Anlage/n:
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