Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: a) Die derzeit gültige Geschäftsanweisung für das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt und über die Zusammenarbeit innerhalb der Kreisverwaltung und mit den Einrichtungen des Kreises Segeberg (GA RPA) trat am 12.10.1998 in Kraft. Eine Überarbeitung der GA RPA ist aufgrund gesetzlicher und organisatorischer Änderungen notwendig. Die wesentlichen Änderungen ergeben sich aus den nachfolgenden Punkten. Sie sind in der als Anlage beigefügten GA RPA grau hinterlegt: - Anpassung der veränderten Begrifflichkeiten aufgrund der Einführung des doppischen Rechnungswesens bei der Kreisverwaltung Segeberg nach der GemHVO-Doppik - Anpassung der im Jahre 1998 noch gültigen alten Bezeichnungen der Aufbauorganisation der Kreisverwaltung Segeberg an die neuen Begrifflichkeiten
b) Am 01.01.2013 trat die Anti-Korruptionsrichtlinie Schleswig-Holstein in Kraft. Diese Richtlinie dient dem Schutz des öffentlichen Dienstes, aber auch der Sicherheit der Beschäftigten im Umgang mit Korruptionsgefahren. Sie soll den Vorgesetzten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Hilfestellung geben, um die notwendigen Maßnahmen zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung treffen zu können und enthält entsprechende Anregungen und Empfehlungen. Ziel ist es, künftig noch wirkungsvoller der Korruption vorzubeugen, korruptive Praktiken aufzudecken, zu verfolgen und zu ahnden. Die Richtlinie gilt für die Landesbehörden. Den Kreisen wird darin empfohlen, die Richtlinie entsprechend anzuwenden.
Die Aufgaben der Kontaktstelle für Korruptionsbekämpfung wurden bei der Überarbeitung der GA RPA berücksichtigt und werden unter dem Punkt 1.3 der GA RPA dargestellt.
Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss stimmt der Vorlage der Verwaltung zu und empfiehlt dem Kreistag die Änderung der Geschäftsanweisung für das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt sowie die Übertragung der Aufgabe „Kontaktstelle für Korruptionsbekämpfung“ zu beschließen: a) Die GA RPA wird entsprechend der Anlage geändert. b) Die Aufgaben eines sogenannten Anti-Korruptionsbeauftragten als Kontaktstelle für Korruptionsbekämpfung werden gemäß § 57 KrO i.V.m. § 116 Abs. 2 GO dem FD 14.00 – Rechnungsprüfung/Gemeindeprüfung übertragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Bezug zum strategischen Management:
Geschäftsanweisung für das Rechnungs-und Gemeindeprüfungsamt und über die Zusammenarbeit innerhalb der Kreisverwaltung und mit den Einrichtungen des Kreises Segeberg
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