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Vorlage - DrS/2015/027  

 
 
Betreff: Resolution des Kreises Segeberg zur Entwicklung ambulanter psychiatrischer Pflegestrukturen in Schleswig-Holstein
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Hakimpour-Zern, Dr. Sylivia
Federführend:3 Bearbeiter/-in: Mette, Oliver
Beratungsfolge:
Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit Vorberatung
16.02.2015 
9. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Gesundheit ungeändert beschlossen   
Sozialausschuss Vorberatung
26.02.2015 
13. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozialausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung
05.03.2015 
13. Öffentliche Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Resolution zur Ambulanten Psychiatrischen Pflege mit Anhang 21 01 15  

Sachverhalt:

Schleswig-Holstein benötigt eine landesweite Abstimmung zur Entwicklung von psychiatrischen Behandlungs-, Betreuungs- und Pflegeangeboten in der ambulanten Versorgung psychisch kranker Menschen. Kostenträger, Kommunen und Leistungserbringer müssen gemeinsam auf gesetzlicher Grundlage vertragliche Ausführungen auf den Weg bringen und so gestalten, dass die heterogene und damit ungleichbehandelnde Versorgung von psychisch kranken Menschen in Schleswig-Holstein aufgehoben wird. Der seit Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlagen  (Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege, 2005) andauernde Stillstand in der Etablierung der flächendeckenden ambulanten psychiatrischen Pflege in Schleswig-Holstein ist zu beenden.

 

Der Krankenhausplan Schleswig-Holstein (Amtsblatt für Schleswig-Holstein 2010; Ausgabe 18. Januar 2010, S. 66) beschreibt grundsätzliche Anforderungen an die Strukturen der psychiatrischen Behandlung in unserem Land und fordert die Nutzung des vorhanden gesetzlichen Instrumentariums für die Entwicklung der ambulanten Versorgung:

 

„Die Behandlung in einem psychiatrischen Krankenhaus, einer psychiatrischen Tagesklinik ist für die meisten psychisch kranken Menschen nur ein kurzer, vorübergehender Zeitabschnitt. Ambulante Hilfen stehen ganz im Vordergrund. Es ist deshalb erforderlich, das bereits vorhandene gesetzliche Instrumentarium in der ambulanten Versorgung zu nutzen, um die Soziotherapie, die ambulante psychiatrische Krankenpflege ebenso wie die Etablierung von Mobilen Krisen-Interventions-Teams und Home Treatment weiterzuentwickeln.“

 

Der Arbeitskreis Gemeindenahe Psychiatrie des Kreises Segeberg hat sich intensiv mit dem Thema beschäftigt und ein hohes Interesse, zumindest die Ambulante Psychiatrische Pflege in seinem Kreis zu etablieren. In einer gemeinsamen Sitzung mit möglichen Leistungserbringern wurde jedoch deutlich, dass unter den gegebenen Voraussetzungen keine Entwicklung der im Krankenhausplan formulierten, ambulanten Struktur möglich sein wird.

 

Wir müssen feststellen, dass die vorhandenen rechtlichen Instrumente sowohl im Kreis Segeberg als auch in fast allen Kreisen Schleswig-Holsteins oftmals nur im Rahmen von Einzelvertrags- bzw. Einzelleistungsvereinbarungen zwischen Pflegediensten und Kostenträgern angeboten werden.

Jeder anerkannte Pflegedienst in Deutschland kann formal als Leistungserbringer für die Ambulante Psychiatrische Pflege zugelassen werden. Hierzu muss er die Struktur- und Qualitätsanforderungen der Kostenträger erfüllen und belegen. Durch entsprechenden Antrag hat der Pflegedienst dann einen Rechtsanspruch auf seine Zulassung.

In Schleswig-Holstein werden von dem Vertragspartner AOK keine Musterverträge zur Verfügung gestellt. Lediglich dem Sozialpsychiatrischen Fachpflegedienst der Brücke Lübeck ist es 2011 gelungen, mit dem vdek einen individuellen Rahmenvertrag zur Häuslichen Psychiatrischen Pflege zu vereinbaren. Potenzielle Anbieter ambulanter psychiatrischer Fachpflege scheitern weiterhin an verweigerten bzw. wirtschaftlich nicht tragfähigen Kostenerstattungen durch die Kostenträger. Bestehende Rechtsansprüche Betroffener können deshalb nicht bedient werden bzw. bedürfen einer aufwendigen und zeitraubenden Einzelvereinbarung zwischen dem ambulanten Pflegediensten und den Kostenträgern.

 

 

Die zu beschließende Resolution ist beigefügt einschließlich eines Anhanges mit weiterführenden Informationen über ambulante psychiatrische Pflege (Anlage 1).

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit und der Sozialausschuss empfehlen dem Kreistag, eine Resolution zu beschließen bezüglich der Entwicklung ambulanter psychiatrischer Pflegestrukturen in Schleswig-Holstein.

 

Mit der Resolution wird der Landkreistag beauftragt, gegenüber dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung, dem gemeinsamen Landesgremium zur Entwicklung medizinischer Versorgungsstrukturen in Schleswig-Holstein und den Verbänden der Kostenträger die aktive und umfassende Verwirklichung der im Krankenhausplan Schleswig-Holstein genannten Ziele für die ambulante psychiatrische Versorgung, insbesondere der ambulanten psychiatrischen Pflege, einzufordern.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

Die Schaffung von ambulanten psychiatrischen Pflegestrukturen im Kreis Segeberg kann zu einer Entlastung und damit zu Einsparungen im Bereich der Eingliederungshilfe führen. Gleichzeitig haben wir im Sozialraum ein weiteres Instrument der Versorgung zur Verfügung. Dies entspricht dem

  • strategischen Ziel 2.2 (der Kreis Segeberg strebt einen Haushaltsausgleich durch folgende Maßnahmen an).
  • Ziel 3.4 (setzt sich dafür ein, dass die Gesundheitsregion weiter ausgebaut wird)
  • Ziel 5.6 (entwickelt die Sozialraumorientierung fort)
  • Ziel 5.7 (setzt sich für die Einrichtung und Vernetzung möglichst ortsnaher Beratungs- und Betreuungsangebote für alle Bevölkerungsgruppen ein)

 

 

 

Anlage/n:

 

Resolution des Kreises Segeberg zur Entwicklung ambulanter psychiatrischer Pflegestrukturen in Schleswig-Holstein nebst Anhang 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Resolution zur Ambulanten Psychiatrischen Pflege mit Anhang 21 01 15 (725 KB)